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Wermelskirchen "Blockierte Gehwege" - jetzt gibt es einen Ortstermin

Wermelskirchen · Die öffentliche Diskussion über mögliche versperrte Gehwege hat inzwischen auch die Stadtverwaltung aufgerüttelt. Harald Drescher, Leiter des Tiefbauamtes, erklärte, dass es in der nächsten Woche einen Termin mit dem Besitzer des Eiscafés geben werde.

Der Behindertenbeirat hatte kritisiert, dass die Wermelskirchener Außengastronomie die großflächige Pflasterung blockiere und Behinderte mit Rollatoren, Rollstühlen oder Sehbehinderte dem Gehweg-Laufband nicht mehr folgen könnten. In der Sitzung war sogar von einer "Gefahrenzone"für behinderte Menschen die Rede.

Eigentlich, sagte Drescher, sei sein Amt nicht mehr dafür zuständig. Das Tiefbauamt sei zuständig für den Bau und die Sondernutzung - "aber die Außengastronomie in der Wermelskirchener Innenstadt ist keine Sondernutzung. Dafür braucht ein Gastronom also keine Genehmigung." Wirte hätten lediglich die Pflicht, der Stadtverwaltung anzuzeigen, was man auf der Freifläche unternehmen wolle - dann bekomme man ein Schreiben mit den Auflagen. "Für die Kontrolle ist das Ordnungsamt zuständig." Und diese Kontrolle scheint in diesem exemplarischen Fall an der oberen Kölner Straße ausgeblieben zu sein.

Klar sei: Der freie Fußweg müsse 1,20 Meter betragen. Und das hell gepflasterte Gehband - im diesem Fall verläuft es direkt an der Hauswand entlang - müsse freibleiben. "An der oberen Kölner Straße kann man die Tische auch auf das dunkle, kleinflächige Pflaster stellen. Das ist dort breit genug."

Darüber werden Vertreter des Tiefbau- und Ordnungsamtes mit dem Eigentümer sprechen und eine Lösung suchen.

(RP)
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