Wermelskirchen Beratung "Neuer Loches-Platz" im Rat

Wermelskirchen · Die Empfehlung, einen Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neuer Loches-Platz" zu fassen, hat jetzt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr verschoben und direkt in den Stadtrat verwiesen.

Ziel eines neuen Bebauungsplans für den Loches-Platz ist es, unter anderem Baugrenzen und Fußgängerbereiche zu ändern und die Beschränkungen der Verkaufsfläche aufzuheben. Denn es gibt derzeit einen gültigen Bebauungsplan "Loches-Platz". Der müsste aufgehoben werden. Gleichzeitig soll ein vorhabenenbezogener Bebauungsplan "Neuer Loches-Platz" aufgestellt werden. Darin entwirft der Investor detailliert die Planungen, die in einem Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger festgehalten werden. Gleichzeitig werden in dem Vorhaben- und Erschließungsplan andere Festsetzungen getroffen, als sie in einem herkömmlichen Bebauungsplan möglich sind. So können zum Beispiel Details zur Fassadengestaltung festgelegt werden.

Der Geltungsbereich umfasst alle städtischen Grundstücke, die an den Investor zur Realisierung des Projektes verkauft werden sollen. Zusätzlich werden angrenzende Flurstücke aus städtebaulichen Gründen in den Geltungsbereich mit einbezogen. So werden auch Festsetzungen zu den denkmalgeschützten Bürgerhäusern sowie deren unmittelbarer Umgebung sowie dem Grundstück Eich 4b-d getroffen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten, hieß es im Fachausschuss.

Laut Florian Leßke (Stadtverwaltung) steht der Investor inzwischen in "guten Verhandlungen" auch mit künftigen Mietern; Details nannte er nicht. Henning Rehse (WNKUWG) empfahl, die Grenze weiter nach Westen zu verschieben - und zwar den Bebauungsplan um das ehemalige Schmidt-Grundstück zu erweitern.

(tei.-)
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