Wermelskirchen Anhängerverkauf bei Ebay landet vor dem Amtsgericht

Wermelskirchen · Zu Beginn der Gerichtsverhandlung sah es nicht gut aus für den 33-jährigen Angeklagten aus Leverkusen. Der Staatsanwalt klagte ihn des Betruges an. Er soll bei Ebay eine Ware angeboten haben, die er wissentlich nicht habe liefern können.

Gleichwohl hatte er 1000 Euro Vorschuss im Mai 2015 von einem Kunden genommen. Dieser hatte schließlich nach einem Jahr Anzeige erstattet - er hatte weder die bestellte Ware erhalten noch hatte der Angeklagte ihm den Vorschuss zurückerstattet.

Das Verfahren landete beim Amtsgericht Wermelskirchen. Schwerwiegend für den 33-Jährigen wog die Anzahl von neun Vorstrafen, davon war eine einschlägig. Der Angeklagte ließ sich bereitwillig ein und erklärte dem Gericht, dass nach seiner Ansicht hier ein großes Missverständnis vorliegen müsse. Richtig war, dass er einen seinerzeit in Polen gekauften Transportanhänger zum Verkauf bei Ebay annonciert hatte. Ein Interessent suchte einen solchen Anhänger, wollte aber eine zusätzliche Spezialausrüstung (Dach, Sitze und mehr) mitgeliefert haben. Da der damalige polnische Lieferant des ersten Anhängers prompt gute Ware geliefert hatte, bestellte der Angeklagte bei ihm auch den gewünschten Anhänger des Interessenten.

Er selbst sei dabei lediglich als Vermittler aufgetreten, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Er kassierte die 1000 Euro Vorschuss und reichte sie weiter an den Lieferanten. Doch dann begannen die Probleme. "Mein Lieferant kam in Schwierigkeiten", sagte der Angeklagte. Der Lieferant habe zunehmend begonnen, ihn zu vertrösten. Dann habe er irgendwann auf E-Mails nicht mehr reagiert und sei auch nicht mehr am Telefon zu erreichen gewesen.

Schließlich fuhr der Angeklagte persönlich nach Polen. Er machte den Lieferanten ausfindig, stornierte den Kauf und erhielt auch den Vorschuss von 1000 Euro zurück. Das Geld habe er dann an seinen Kunden am 8. April zurückerstattet, sagte der Angeklagte und legte zusammen mit seinem Rechtsbeistand ein entsprechendes Papier als Beweis vor. Zwischenzeitlich hatte der Kunde ihn aber bereits angezeigt. Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger kamen überein, das Verfahren einzustellen.

(bege)
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