Doppelmord in Wermelskirchen Angeklagte leidet unter Schizophrenie

Köln · In Köln hat am Landgericht der Prozess gegen eine 46-Jährige aus Wermelskirchen begonnen. Die Jägerin soll im April ihre Vermieter, einen 62-Jährigen und dessen 47-jährige Lebensgefährtin, erschossen haben. Sie gilt jedoch als schuldunfähig.

 Die Angeklagte versteckt ihr Gesicht unter einer Jacke.

Die Angeklagte versteckt ihr Gesicht unter einer Jacke.

Foto: S. Fuhrmann

Die Wermelskirchenerin betritt den Gerichtssaal am Dienstagmorgen durch eine Nebentür hinter der Anklagebank. Ihr Verteidiger hat dort schon Platz genommen. Er steht auf und hilft seiner Mandantin, den Weg zu ihrem Platz zu finden. Über dem Kopf trägt die 46-Jährige eine babyblaue Daunenjacke, um ihr Gesicht vor den Kameras zu verbergen. "Ich sage ihnen, wenn es vorbei ist. Das dauert jetzt etwas", sagte der Burscheider Rechtsanwalt Dr. Karl-Christoph Bode seiner Mandantin.

Zeugen waren zum Prozessauftakt, der nur gut eine halbe Stunde dauerte, keine geladen. Lediglich die Anklageschrift wurde verlesen. Am Mittwochmorgen soll der Prozess fortgesetzt werden. Die Wermelskirchenerin soll "in Schuldunfähigkeit zwei Menschen getötet haben, ohne Mörderin zu sein", hieß es. Die Hobby-Jägerin habe die Taten "unter Einfluss einer seit Jahren bestehenden paranoiden Schizophrenie begangen". Gemäß der Anklage soll die 46-Jährige deswegen in einer Psychiatrie untergebracht werden, dort hat sie bereits die vergangenen neun Monate verbracht. "Weitere Taten dieser Art sind bei der Angeklagten erwartbar", erklärte Staatsanwalt Stefan Winter. "Sie ist eine Gefahr für die Allgemeinheit."

Als Jägerin war sie im Besitz einer Waffe. Die Anklageschrift verdeutlichte die Grausamkeit der Tat. So schilderte der Staatsanwalt die Ereignisse: Zuerst habe die Angeklagte mit einem Gewehr vom Garten aus auf den 62-Jährigen, der auf dem Balkon stand, geschossen. Sie traf den Mann in die Wange, die Kugel ging quer durch den Kopf. "Hirnmasse trat nach außen", war eines der schockierenden Details, von denen der Staatsanwalt berichtete.

Danach sei die Angeklagte auf den Balkon geklettert und habe der fliehenden Partnerin des Mannes in den Rücken geschossen. Die Hobby-Jägerin sei dann zu der stark blutenden Frau gegangen, habe sie an der Halskette zu Boden gerissen und dreimal mit einem Küchenmesser zugestochen. "Die Anklage stimmt zu 99 Prozent", sagte er Verteidiger zum vorgetragenen Tathergang.

Die Tochter der 47-jährigen getöteten Frau, die als Nebenklägerin auftritt, brach in Tränen aus. Sie umklammerte die Hand ihres Freundes, der während der Verhandlung neben ihr saß.

Eine Sachverständige hatte bei der Jägerin bereits kurz nach der Tat eine "wahnhafte Störung" festgestellt, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer damals mitteilte. Das Motiv ist weiterhin unklar, eine Räumungsklage könnte der Grund für die Bluttat gewesen sein. Es habe in der Vergangenheit Auseinandersetzungen zwischen der Frau und dem Paar gegeben, zu denen die Polizei ausrücken musste.

Sechs Tage sind für die Verhandlung angesetzt. Experten halten es für wahrscheinlich, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird.

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