Wermelskirchen AfD-Mann gestern aus der Beugehaft entlassen

Wermelskirchen · Der Wermelskirchener AfD-Mann, der am Mittwoch von einem Gericht in Beugehaft genommen wurde, ist gestern aus der Justizvollzugsanstalt in Remscheid entlassen worden. Der Mann war im Amtsgericht Wermelskirchen Haft genommen worden, weil er sich geweigert hatte, Rundfunkgebühren zu bezahlen.

Dass das AfD-Mitglied Henning Dornauf aus der Haft entlassen wurde, bestätigte Manfred Schawohl, Mitglied des Vorstands des AfD-Stadtverbands Wermelskirchen, am Nachmittag auf Nachfrage unserer Redaktion. Details wollte er gestern nicht nennen. Schawohl will heute vor dem Wermelskirchener Rathaus Interessierte informieren.

Das Amtsgericht Wermelskirchen hatte AfD-Mitglied Henning Dornauf in Beugehaft genommen, weil er es abgelehnt hatte, Rundfunkgebühren zu bezahlen und sich weigerte, eine geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Nach Angaben eines AfD-Sprechers vom Mittwoch war der zu zahlende Betrag inklusive Mahngebühren auf 889,69 Euro angewachsen. Nach Angaben der Partei drohten Dornauf bis zu sechs Monate Beugehaft. Offen war am Freitag, ob Dornauf zahlte oder er die geforderte Vermögensauskunft erbrachte. Dornauf ist Vorstandsmitglied der AfD Wermelskirchen und der Jungen Alternative (JA) im Bezirksverband Köln. Die AfD wirbt dafür, den Rundfunkbeitrag, beziehungsweise die "Zwangsfinanzierung" abzuschaffen.

Die Beugehaft heißt in der Sprache der Juristen Ordnungshaft. Sie gilt als Ultima Ratio, als letztes Mittel zur Durchsetzung eines gerichtlichen Willens. Im Falle der nicht gezahlten Rundfunkbeiträge beantragt (je nach Sendegebiet) der Westdeutsche Rundfunk eine Zwangsvollstreckung. Daraufhin erlässt der zuständige Gerichtsvollzieher die sogenannte Anordnung zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO). Weigert sich der entsprechende Bürger weiterhin, die Rundfunkbeiträge zu zahlen, dann kann das Gericht nur noch Ordnungsmittel einsetzen. Als Ordnungsmittel kommen nach der Zivilprozessordnung (§ 890) neben Geld bis zu sechs Monate Beugehaft in Betracht.

Dadurch soll der Bürger gezwungen werden, die von ihm verlangte Schuld zu begleichen. Die Beugehaft als rechtsstaatliches Mittel muss sehr zurückhaltend eingesetzt werden, weil der Entzug der Freiheit einen schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt.

(RP)
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