Wermelskirchen Änderungen für Versicherungskunden

Wermelskirchen · 2018 wird mit einigen Veränderungen für Versicherungskunden beginnen. Zunächst die gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Erstmals seit zehn Jahren erhöht sich die staatliche Förderzulage von jährlich 154 auf 175 Euro. Diese erhalten alle Altersvorsorgesparer, wenn sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens - abzüglich des staatlichen Förderbeitrags - in den Vertrag einzahlen.

"Mit Kinder-Zulagen kann sich für eine vierköpfige Familie ein richtiges staatliches Förderfeuerwerk ergeben", informiert ein Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): "Denn mit zwei Zulagen zu 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und je zwei Erwachsenen-Zulagen zu 175 Euro können bis zu 950 Euro im Jahr vom Fiskus zur Altersvorsorge mitgenommen werden."

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll zusätzlich ab 2018 die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gefördert werden. So werden Arbeitgeber von Garantie-zusagen für die spätere Betriebsrente entbunden und können nur noch reine Beitragszusagen für betriebliche Altersvorsorgesparer geben. Andererseits können Unternehmen Geringverdienern, die nur 2200 Euro brutto monatlich erhalten, Förderbeiträge zwischen 240 bis 480 Euro dazu zahlen und diese dann im Nachhinein steuerlich geltend machen. "Bietet ein Betrieb eine bAV an, sorgt nach dem neuen Gesetz eine sogenannte Opting-out-Klausel dafür, dass sich Betriebsangehörige bewusst gegen eine Betriebsrente entscheiden müssen, wenn sie nicht mitma-chen wollen", betont der Sprecher. "Verpassen sie das Abwählen innerhalb einer gesetzten Frist, machen Betriebsangehörige bei der bAV automatisch mit." Mit der Regelung will der Gesetzgeber der betrieblichen Altersvorsorge einen größeren Schub verleihen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort