Wermelskirchen 61-Jähriger ist eine Gefahr für die Allgemeinheit

Wermelskirchen · Wermelskirchener griff Waldarbeiter an. Landgericht wies ihn in die geschlossene Psychiatrie ein.

Im Prozess um Angriffe auf Waldarbeiter hat die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die Unterbringung eines 61-Jährigen aus Wermelskirchen in der Forensik, der geschlossenen Psychiatrie für kranke Straftäter, auf unbestimmte Zeit angeordnet. Das Gericht sah es als gesichert an, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit in Radevormwald und Bergisch Gladbach Menschen angegriffen hat, die im Wald Holz zerkleinerten. Während die Opfer in Radevormwald noch glimpflich davon kamen, landete ein 66-Jähriger im Krankenhaus, nachdem er mit einem Holzknüppel verprügelt worden war. Das Opfer ist überzeugt, dass ihn nur ein anhaltendes Auto gerettet hat. Dies erklärte der 66-Jährige in seiner Zeugenaussage. Um das Geschehnis zu verkraften, nahm das Opfer psychologische Hilfe in Anspruch.

Hintergrund der Taten ist laut dem psychiatrischen Gutachter eine paranoide Schizophrenie. Über drei Verhandlungstage präsentierte sich der 61-Jährige in einer besorgniserregenden Verfassung. Er erklärte, dass er berufen sei, die Welt zu retten und dass er das dank seines genialen Geistes auch könne. Die Menschen im Wald habe er angegriffen, um ein Exempel zu statuieren. Zum anderen hält sich der Mann für Adolf Hitler und sparte nicht mit rassistischen und antisemitischen Aussagen.

Der psychiatrische Gutachter sah in dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit, weitere Straftaten seien von dem 61-Jährigen zu erwarten. Daran kam auch Verteidiger Achim Maur nicht vorbei: "Die Ausführungen des Sachverständigen und der Eindruck des Mandanten in der Hauptverhandlung waren leider eindeutig, und so kamen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Gericht zum gleichen Ergebnis."

Laut Statistik beträgt der durchschnittliche Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie sechs bis sieben Jahre. Voraussetzung für eine Entlassung ist, dass Gutachter dem Angeklagten eine Ungefährlichkeit bescheinigen.

(RP)
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