Wermelskirchen 56-Jähriger fährt unter Alkoholeinfluss Schlangenlinien

Wermelskirchen · Da konnte der Richter nur noch den Kopf schütteln. Ein der Trunkenheit im Straßenverkehr Angeklagter (56) aus Norddeutschland wollte ihm weismachen, völlig nüchtern über die Autobahn ab Leverkusen in Schlangenlinien gefahren zu sein. Der Grund: Er habe wegen zweier gebrochener Rippen so starke Schmerzen gehabt, dass er nicht habe immer schnurstracks geradeaus fahren können. Offensichtlich hatte er seine Beifahrerin und Lebenspartnerin (47) davon überzeugen können.

 Der Griff zur Flasche kann gefährlich werden. (Symbolfoto)

Der Griff zur Flasche kann gefährlich werden. (Symbolfoto)

Foto: AFP, AFP

Dabei sprachen sämtliche Indizien gegen ihn: Zwei Zeugen hatten ihn ab Leverkusen verfolgt und wegen der gefährlichen Schlangenlinien dabei ständigen Telefonkontakt mit der alarmierten Polizei gehabt. Sie beobachteten das Auto des Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei. Die Blutproben, die dem Angeklagten entnommen wurden, zeigten 2,28 Promille Blutalkohol und eine halbe Stunde später 2,16 Promille an. Also befand sich der Körper bereits in der Alkoholabbauphase.

Ganz im Gegenteil zur Aussage des 56-Jährigen: Er habe sich während der Fahrt bereits mit seiner Lebenspartnerin so gestritten, dass er, als sie sich in der Raststelle einen Kaffee besorgte, eine Flasche Korn auf ex austrank. Das soll kurz vor dem Eintreffen der Polizei geschehen sein. In diesem Falle hätten die Blutproben einen Anstieg des Alkoholpegels anzeigen müssen.

Die beiden Zeugen hatten auch nicht gesehen, dass die Frau sich einen Kaffee in der Raststätte besorgt hatte. Ferner war weder im Polizeibericht noch im Bericht des Blut abnehmenden Arztes die Rede von irgendwelchen Schmerzen in der Brustgegend. Und dabei hatte doch die Lebenspartnerin des Angeklagten in ihrer Aussage steif und fest behauptet, sie haben wegen der starken Schmerzen ihres Freunde und seiner Schlangenlinien Angst um ihr Leben gehabt. Bei dieser Aussage brach sie in Tränen aus.

Wenn sie echt waren, dann hatte der Mann ihr einen mächtigen Bären aufgebunden. Dafür sprach auch, dass sie noch während der Urteilsverkündung ihren Freund anschrie, er habe sie die ganze Zeit belogen. Am Ende kam dann sogar noch heraus, dass der Angeklagte Alkoholiker ist und bis kurz vor der Tat anderthalb Jahre trocken gewesen war. Es sprach viel dafür, dass er sich noch vor Antritt der Fahrt die alkoholische Kante gegeben hatte. Demzufolge fiel das Urteil in Übereinstimmung mit dem Antrag des Staatsanwaltes aus: 1800 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug für weitere sechs Monate wegen Trunkenheit am Steuer und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung.

(bege)
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