Wermelskirchen/Osnabrück 30.000 Euro in Spielothek erbeutet - drei Jahre Haft

Wermelskirchen/Osnabrück · Zwei Jahre und neun Monate Haft lautete das Urteil des Amtsgerichts in Bad Iburg bei Osnabrück gegen einen Wermelskirchener, der mit zwei Mittätern in eine Spielothek im niedersächsischen Georgsmarienhütte eingedrungen war und dort 30.000 Euro erbeutet hatte.

Zuvor war er bereits in einen Osnabrücker Supermarkt eingebrochen, um dort einen Geldautomaten aufzuschweißen. Zum Verhängnis wurden dem Angeklagten eine Wasserflasche und ein Brecheisen mit seiner DNA, die er an den Tatorten zurückließ.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück warf dem Wermelskirchener vor, im September 2013 in einen Osnabrücker Supermarkt eingebrochen zu sein. Dort habe er versucht, einen Geldautomaten aufzuschweißen, sei jedoch geflohen, als er Alarm auslöste. Am Tatort fand die Polizei zwei Gasflaschen und eine Wasserflasche, an deren Trinköffnung sich die DNA des 39-Jährigen befand. Zwei Wochen danach soll der Angeklagte mit zwei unbekannten Mittätern in ein Geschäft in Georgsmarienhütte eingedrungen sein. Nachdem das Trio dort etwa 200 Euro aus der Kasse nahm, schlug es ein Loch in die Wand und verschaffte sich so Zugang zur benachbarten Spielothek. Dort brachen die Täter mit Winkelschleifer, Brecheisen und Axt 13 Spiel- und einen Geldwechselautomaten auf und erbeuteten rund 30.000 Euro. An einem der Brecheisen fand sich die DNA des Angeklagten.

Der Wermelskirchener bestritt, etwas mit den Taten zu tun zu haben. Er habe sein Auto, in dem sich auch Schweißgeräte und Gasflaschen befanden, regelmäßig an Bekannte verliehen. "Die müssen seine Sachen dann benutzt haben", erklärte seine Verteidigerin. Im Laufe des Jahres 2013 sei das Fahrzeug zudem gestohlen worden und erst Monate später in den Niederlanden wieder aufgetaucht. Der 39-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft. 2003 verurteilte ihn das Landgericht Wuppertal wegen mehrerer Einbrüche zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und drei Monate Haft: "Das Eigentum anderer Leute interessiert Sie nur insofern, als dass Sie es für sich verwenden wollen." Gegen den Wermelskirchener sprechen seine Vorstrafen sowie der hohe Sachschaden von etwa 70.000 Euro in der Spielothek und 30.000 Euro an dem Geldautomaten. Die Verteidigerin sah die Indizien nicht als ausreichend für eine Verurteilung an. Die DNA-Spuren seien kein Beweis dafür, dass ihr Mandant am Tatort war. Sie forderte Freispruch. Das Schöffengericht glaubte dem Angeklagten auch nicht. "Wie wahrscheinlich ist es, dass ein fremder Täter Ihre Wasserflasche mit zu einem Einbruch nimmt?", so der Richter. Er verurteilte den Wermelskirchener zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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