Wermelskirchen 300 Euro Geldstrafe nach Betrugsversuch auf eBay

Wermelskirchen · Manche Menschen werden aus Schaden nicht klug. Ein Mann aus Wermelskirchen etwa war vor einem Jahr wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Diese Geldstrafe zahlt der mittlerweile 30-Jährige heute noch ab. Monatlich 20 Euro gehen von seinem Konto ab. Der Wermelskirchener bezieht Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und macht derzeit eine schulische Ausbildung. Dass er finanziell keine großen Sprünge machen kann, ist eine logische Konsequenz. Nun aber kam er auf die Idee, sich eine weitere "Geldquelle" zu suchen - und zwar erneut mit illegalen Mitteln.

Der Wermelskirchener hatte sich die Internetplattform eBay ausgeguckt. Sein Trick: Etwas zum Verkauf anbieten, ohne es selbst zu besitzen. Dann vom Interessenten die Vorkasse einstreichen und danach versuchen, die eigenen Daten der Transaktion zu löschen. Die Polizei ist ihm jedoch erneut auf die Schliche gekommen. Der 30-Jährige wurde in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht verhört. Fakt war, dass der Angeklagte eine Playstation für 29 Euro angeboten hatte. Aber diese Spielkonsole konnte er nicht liefern. Das wusste er bereits, als er den Handel abschloss. Und erst recht, nachdem er kassiert hatte.

"Durch diese Täuschung wurde ein Irrtum erregt", nannte es der Staatsanwalt. Umgangssprachlich heißt das: Der Mann hat betrogen. Und so saß er jetzt wegen Betruges auf der Anklageseite im Gerichtssaal. Einen Verteidiger hatte er nicht der Seite sitzen.

Die Beweislage war offensichtlich und eindeutig: Der Angeklagte bekannte sich ohne Wenn und Aber schuldig. Aus diesem Grund musste ihm das Gericht auch die einzelnen Beweise nicht im Einzelnen vorlegen. Wie der geschädigte Zeuge letztendlich dem Betrüger auf den Leim gegangen war, ist bis jetzt nicht bekannt. Der Zeuge durfte nach zwei Stunden Anfahrt (er kam mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Gerichtstermin) und einer 15-minütigen Verhandlung wieder seine zweistündige Heimreise antreten.

Die Zeugenaussage war durch das umfassende Geständnis des Angeklagten nicht mehr erheblich. Gleichwohl erstattete ihm das Gericht seine entstandenen Fahrtkosten und den Verdienstausfall. Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das ist der Tagessatz für einen Empfänger von Leistungen nach Hartz IV. Als strafmildernd berücksichtigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass nur ein geringer Schaden entstanden sei. Als strafverschärfend nannte er die Tatsache, dass der Angeklagte bereits vorbestraft sei.

Das Urteil entsprach dieser Forderung. "Ich kann nur Raten von 20 Euro im Monat zahlen", hatte der Angeklagte gesagt. Das müsse er mit der Gerichtskasse ausmachen, so die Richterin.

(RP)
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