Wermelskirchen 300 Euro Geldbuße für Nötigung

Wermelskirchen · Donnerstag oder Sonntag? Das war die Frage, mit der ein 70-jähriger Angeklagter vor dem Wermelskirchener Amtsgericht überhaupt nicht klarkam. Er war angeklagt, im August 2015 - einem Donnerstag - einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt und bedroht zu haben.

Er soll auf der A1 in Richtung Dortmund hinter der Anschlussstelle Burscheid auf einen vor ihm fahrenden Wagen mit hoher Geschwindigkeit sehr dicht aufgefahren und mit eingeschaltetem linken Blinker eine Zeitlang hinter ihm hergefahren sein. Schließlich soll er auf der rechten Fahrspur neben das Auto gefahren sein und dem Fahrer den Mittelfinger gezeigt haben.

Der Angeklagte bestritt das. Er sei sich ganz sicher, dass es ein Sonntag gewesen sei, weil er dann oft die Autobahn benutze, um auswärts zum Essen zu fahren. Außerdem hatte er sein Tempomat auf 100 Km/h eingestellt. Von hoher Geschwindigkeit könne also keine Rede sein. Der Wagen vor ihm hätte gut nach rechts ausweichen können, es sei "alles frei" gewesen. Richtig ist es, dass er sich vier Mal rechts neben den Linksfahrer positioniert habe, um ihn durch Hupen aufmerksam zu machen, ihn endlich vorbei zu lassen. Aber der Fahrer habe keine Reaktion gezeigt. Den Mittelfinger habe er nicht gezeigt, sondern nur mal eben mit der Handfläche ein Zeichen gemacht, der andere solle nach rechts auszuweichen.

Der Geschädigte schilderte einen anderen Verlauf: "Der Angeklagte kam mit Lichthupe und hoher Geschwindigkeit herangefahren und fuhr so dicht auf, dass ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte", sagte er.

Irgendwann sei der Angeklagte, den er zweifelsfrei wiedererkenne, nach rechts ausgewichen, sei neben ihm gefahren und hätte den Mittelfinger gezeigt. Und es sei unstrittig ein Donnerstag gewesen, weil sie an diesem Tag ein Haus gekauft hätten. Das wäre an einem Sonntag nicht möglich gewesen.

Eine weitere Zeugin, die Ehefrau des Geschädigten, bestätigte die Aussage ihres Ehemannes. Sie hatte außerdem mit dem Handy ein Foto des heranrasenden Autos geschossen. Es zeigte das Auto des Angeklagten. Der Angeklagte schüttelte wiederholt den Kopf und schien sich mehr und mehr aufzuregen. Das stimme alles nicht, es sei ein Sonntag gewesen.

Seine Anwältin versuchte mehrfach, ihn zu beruhigen. Der Richter konstatierte eine offensichtliche Verwirrtheit des Angeklagten und machte nach Abstimmung mit dem Staatsanwalt den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Die Verteidigerin sprach daraufhin unter vier Augen mit ihrem Mandanten. Er willigte schließlich ein, 300 Euro an die Deutsche Verkehrswacht zu zahlen. Nach Zahlung ist das Verfahren eingestellt.

(bege)
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