Wermelskirchen 30-Jähriger erhält Geldstrafe für einen Betrug bei eBay

Wermelskirchen · Warum werden manche Menschen einfach nicht aus Schaden klug? Ein 30-jähriger Mann aus Wermelskirchen war vor einem Jahr wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. An dieser Geldstrafe zahlt er heute noch. Er stottert monatlich 20 Euro ab. Der Mann bezieht Leistungen nach Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Es leuchtet ein, dass er finanziell keine großen Sprünge machen kann. So kam er auf die Idee, sich eine weitere "Geldquelle" zu suchen. Er wurde fündig bei eBay. Der Trick: Etwas anzubieten, ohne es zu besitzen. Dann vom Interessenten die Vorkasse einstreichen und danach versuchen, die eigenen Daten der Transaktion zu löschen.

Das klingt naiv und ist es auch. Wie genau die Polizei ihm auf die Schliche kam, wurde in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht erörtert. Fakt war, dass der Angeklagte eine Playstation für 29 Euro "verkauft" hatte. Aber diese Playstation konnte er nicht liefern. Das wusste er bereits, als er den Kauf abschloss. Und erst recht, nachdem er kassiert hatte. "Durch diese Täuschung wurde ein Irrtum erregt", nennt es der Staatsanwalt. Umgangssprachlich heißt das: Der Mann hat betrogen. Und so saß der 30-Jährige wegen Betruges auf der Anklagebank. Die Beweislage war offensichtlich eindeutig: Der Angeklagte bekannte sich ohne Wenn und Aber schuldig. Aus diesem Grunde brauchte das Gericht ihm auch nicht die einzelnen Beweise - also die Art seines betrügerischen Vorgehens - im Einzelnen vorzulegen.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. Das ist der Tagessatz für einen Empfänger von Leistungen nach Hartz IV. Als strafmildernd berücksichtigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass ein geringer Schaden entstanden sei. Als strafverschärfend nannte er die Tatsache, dass der Angeklagte bereits vorbestraft sei. Das Urteil entsprach dieser Forderung. "Ich kann nur Raten von 20 Euro im Monat zahlen", bat der Angeklagte. Das müsse er mit der Gerichtskasse ausmachen, sagte die Richterin.

(bege)
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