Wermelskirchen 20-jähriger Macho beleidigt und schlägt - 800 Euro Strafe

Wermelskirchen · Der junge Erwachsene geriet mit vier Frauen aneinander. Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage.

Ein großes Maul mit Folgen hatte ein 20-jähriger Mann gegenüber vier wehrhaften Damen riskiert. Vor dem Amtsgericht am Brückenweg musste er sich wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Er soll eine 27-Jährige als Hure beleidigt und in Folge an den Haaren und ins Gesicht geschlagen haben.

Der Angeklagte widersprach. Er habe nicht geschlagen, im Gegenteil, er sei weggerannt. Die Geschädigte sei mit ihren Freundinnen an ihn und seinen Freunden vorbeigegangen und habe offensichtlich die scherzhaften Schimpfworte, die er mit seinen Freunden untereinander auf Türkisch ausgetauscht habe, auf sich bezogen. Die Mädels wären daraufhin auf ihn losgegangen und hätten ihn als Hurensohn bezeichnet. Und dann habe er sie auch beleidigt und sei weggerannt.

Die 27-Jährige, als Zeugin befragt, widersprach heftig. Sie sei massiv vom Angeklagten, den sie vorher nicht gekannt hatte, beleidigt worden. Und als sie ihn ansprach ("Was hast Du für ein Problem?"), habe er sie als Hure beschimpft und ihr auf den Kopf geschlagen. Dann sei er weggelaufen. Aber sie und ihre Freundinnen nahmen die Verfolgung auf und stellten den Mann. Daraufhin habe es ein Gerangel gegeben, wobei sie zu Boden gegangen sei, erzählte die Frau. Sie musste ins Krankenhaus, wo eine Gehirnerschütterung diagnostiziert wurde. Ihre drei Freundinnen betätigten übereinstimmend diese Aussage. Für die Aussage des Angeklagten sprach ein 16-jähriger Schüler. Zwei weitere Zeugen wollten "nicht alles" mitbekommen haben, bestätigten aber, dass sie gesehen haben, dass die Mädels auf ihn eingeschlagen hatten.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe stellte dem Angeklagten kein gutes Zeugnis aus. Er könne keine feste berufliche Entwicklung vorweisen und zeigte zum Tatzeitpunkt eher die Persönlichkeit eines Jugendlichen. Sie riet ihm, sich bei den Frauen zu entschuldigen - der Angeklagte lehnte ab. Er war 2013 bereits schon einmal wegen einer Schlägerei aufgefallen.

Staatsanwalt und Richter sahen die Aussagen der Frauen als wahr an. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes: Der 20-Jährige wurde schuldig gesprochen und wurde unter Anwendung des Jugendstrafrechts verwarnt. Er muss 800 Euro Geldbuße zahlen. Zudem ermahnte ihn der Richter: Er sei vorher bereits negativ aufgefallen und müsse sich nun vorsehen.

(bege)
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