Wermelskirchen 100 Euro Geldbuße nach Politiker-Streit im Internet

Wermelskirchen · Ein Ratsmitglied der WNKUWG zeigte einen Sachkundigen Bürger der Grünen wegen Beleidigung bei Facebook an.

Ist die Bezeichnung eines Mitbürgers als "politischer Brandstifter" eine Beleidigung? Damit musste sich jetzt das Amtsgericht Wermelskirchen befassen. Und zwar hautnah. Ging es doch um einen schriftlichen Disput in dem Facebook-Forum "Kommunalpolitik Wermelskirchen". Dort waren sich schreiberisch ein Ratsmitglied der WNKUWG und ein Sachkundiger Bürger von Bündnis 90/Die Grünen in die Haare geraten.

Dabei hatte der Sachkundige Bürger seinen schreiberischen Widersacher einen "politischen Brandstifter" genannt. In Folge erstattete der so Titulierte Anzeige wegen Beleidigung. Ob der Vorwurf richtig sei, fragte der Richter den Angeklagten. Der Angeklagte bejahte selbstsicher. Der Richter runzelte die Stirn. "Der Ausdruck ist grenzwertig", sagte er. Es gebe in solchen Foren weitaus schlimmere Ausdrücke.

Wie sei es denn überhaupt dazu gekommen? Sein Kontrahent - er war nicht bei der Verhandlung anwesend - sei der Meinung, "man müsse Merkels Politik bis aufs Messer bekämpfen", erläuterte der Angeklagte. "Politische Brandstifter wie Du", habe er geschrieben, verleiteten durch solche Äußerungen leicht beeinflussbare Personen zu Gewalttaten. Wie zum Beispiel zum Messerangriff auf Henriette Reker, die jetzige Oberbürgermeisterin von Köln.

Dieser Verhandlung war ein Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen vorausgegangen. Dagegen hatte der Sachkundige Bürger Einspruch eingelegt. Richter und Staatsanwalt sahen sich an. Es sei Auslegungssache, ob man es hier mit einer ehrverletzenden Äußerung zu tun habe, sagte der Richter. So etwas könne in hitzigen politischen Diskussionen schon einmal passieren. Allerdings: Im stillen Kämmerlein vor dem Computer zu Hause habe man auch Zeit, in Ruhe zu formulieren. "Es geht hier nicht um den eigentlichen Sachverhalt", betonte der Richter. Darüber habe das Gericht nicht zu entscheiden. "Es geht allein um die Wortwahl."

Besser wäre es gewesen, hätte der Angeklagte die Angelegenheit der Justiz durch eine Anzeige überlassen. Sie hätte dann klären können, ob der Geschädigte wirklich zur Gewaltanwendung aufgerufen habe. Falls der Angeklagte zustimme, könne das Strafverfahren gegen eine Geldbuße von 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden. Damit war der Angeklagte zunächst nicht einverstanden. Er wollte Freispruch.

"Setzen wir die Verhandlung fort, müssen Sie auch mit einer Verurteilung rechnen", mahnte der Richter daraufhin. Da sei die Geldbuße das geringere Übel. Außerdem gehe das Geld an eine soziale Einrichtung und er bleibe weiterhin nicht vorbestraft. Zögerlich willigte der Mann schließlich ein.

(bege)
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