Eine Million Euro Schadensersatz gefordert Streit um Wegberger Diskothek beschäftigt Juristen

Wegberg · Weil im Jahr 2012 eine Baugenehmigung rechtswidrig erteilt wurde, fordert der frühere Betreiber der Diskothek "Le Pirate" eine Million Euro Schadensersatz von der Stadt Wegberg. Die Mühlenstadt weist diese Forderung zurück.

 Die Diskothek war nach Angaben des Betreibers zwischen Juni und Oktober 2012 geöffnet. Anwohner beschwerten sich über massive Lärmbelästigungen.

Die Diskothek war nach Angaben des Betreibers zwischen Juni und Oktober 2012 geöffnet. Anwohner beschwerten sich über massive Lärmbelästigungen.

Foto: Michael Heckers

Auf die Stadt Wegberg könnte ein folgenreicher Rechtsstreit zukommen: Der ehemalige Betreiber der Diskothek "Le Pirate" (Fußbachstraße) erwägt eine Klage gegen die Stadt und möchte — unter anderem wegen eines entgangenen Gewinns in Höhe von 812.000 Euro — insgesamt über eine Million Euro haben. Die Stadt Wegberg weist die Ansprüche zurück. In einem früheren Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Aachen bereits festgestellt, dass eine im Jahr 2012 durch die Stadt Wegberg an den Kläger erteilte Baugenehmigung tatsächlich rechtswidrig gewesen ist.

 Der Kläger wollte in der früheren Diskothek „Le Pirate“, die jahrelang geschlossen war, wieder ein Tanzlokal betreiben.

Der Kläger wollte in der früheren Diskothek „Le Pirate“, die jahrelang geschlossen war, wieder ein Tanzlokal betreiben.

Foto: Michael Heckers

Der Kläger wollte in der früheren Diskothek "Le Pirate", die jahrelang geschlossen war, wieder ein Tanzlokal betreiben. Darum mietete er das Gebäude und stellte am 5. August 2011 einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung und die notwendige Nutzungsänderung, um in dem Gebäude ein Tanzlokal betreiben zu können. Im Rahmen des Verfahrens teilte die Kreisverwaltung Heinsberg als Untere Immisionsschutzbehörde der Stadt Wegberg mit, dass es gegen das beabsichtige Vorhaben keine lärmschutzrechtlichen Bedenken gebe. Daraufhin hat die Stadt Wegberg die Baugenehmigung erteilt.

Die Diskothek war nach Angaben des Betreibers zwischen Juni und Oktober 2012 geöffnet. In dieser Zeit gab es Beschwerden von Nachbarn, weil nach ihrer Darstellung vom "Le Pirate" erhebliche Lärmbelästigungen ausgingen. Im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellte sich schließlich heraus, dass das Lärmschutzgutachten, das Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung war, offenbar erhebliche Mängel hatte. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte deshalb, dass die Baugenehmigung vom 8. Juni 2012 rechtswidrig ist. In einem weiteren Prozess stellte dann das Landgericht Mönchengladbach fest, dass die Stadt Wegberg dem Kläger gegenüber zum Ersatz aller weiterer materieller Schäden verpflichtet ist, die dem Kläger aus Anlass der durch die Stadt Wegberg am 8. Juni 2012 erteilten rechtswidrigen Baugenehmigung entstanden sind. Dieses Urteil wurde in einem Berufungsverfahren durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.

Nun möchten der Kläger geltend machen, dass ihm auf der Grundlage des zehnjährigen Mietvertrags für den "Le Pirate" unter anderem ein Gewinn in Höhe von 812.000 Euro entgangen ist. Außerdem werden Handwerkosten in Höhe von 96.000 Euro, Materialkosten im Rahmen eines Umbaus von rund 27.000 Euro, Kosten für die Inneneinrichtung von rund 23.000 Euro, Mietkosten in Höhe von rund 25.600 Euro, GEMA-Kosten in Höhe von 3260 Euro und Prozesskosten in Höhe von rund 10.000 Euro angeführt. Insgesamt ergibt sich so eine Summe von über einer Million Euro.

Die Stadt Wegberg weist diese Forderung allerdings entschieden zurück mit dem Argument, dass lediglich ein Anspruch auf Regulierung des Schadens besteht, der ihm im Vertrauen auf die letztendlich unrechtmäßig ergangene Baugenehmigung entstanden sei. Darum seien nur die getätigten Aufwendungen bedeutend, die zwischen der rechtswidrig erteilten Baugenehmigung am 8. Juni 2012 und einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8. November 2012 angefallen sind. Der Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht nach Ansicht der Stadt Wegberg schon aus dem Grunde nicht, weil gerade der Stadt Wegberg angelastet werde, dass sie eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt habe. Dies führe im Umkehrschluss dazu, dass sie keine Baugenehmigung hätte erteilen dürfen. Und wäre von vornherein die Baugenehmigung abgelehnt worden, dann hätten auch keine Gewinne durch den Betrieb des Tanzlokals "Le Pirate" erzielt werden können.

Die Stadt Wegberg hat nach Angaben des Klägers grundsätzlich eine Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung (Vergleich) signalisiert — allerdings unter der Bedingung, dass der Anspruch auf entgangenen Gewinn nicht weiterverfolgt wird. Darauf möchte sich der ehemalige Betreiber der Diskothek "Le Pirate" aber nach eigenen Angaben nicht einlassen, so dass sich demnächst wohl wieder die Gerichte mit dem Fall beschäftigen dürften.

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