Wegberg Verfahren gegen Geldbuße von 1000 Euro eingestellt

Wegberg · Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro wurde am Amtsgericht Erkelenz gestern ein Verfahren gegen einen 55-jährigen Landwirt aus Wegberg wegen Verleumdung in acht Fällen in Tateinheit mit einer Beleidigung eingestellt.

Das Verfahren hatte einen politischen Hintergrund, der Angeklagte habe als ehemaliges Vorstandsmitglied des CDU-Stadtverbands den Geschädigten, der zu jener Zeit Vorsitzender war, verleumdet und beleidigt.

Im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2017 habe er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, den Geschädigten in E-Mails und in einem Facebook-Eintrag verleumdet und beleidigt, indem er behauptete, der Geschädigte würde eine Straftat decken, ohne dass es dafür einen Beweis gebe. Die Behauptungen waren unter anderem an den Oberbürgermeister von Mönchengladbach adressiert, der Arbeitgeber des Geschädigten ist. Die Stadt erstattete schließlich Strafanzeige.

Für den Angeklagten war die Ursache allen Übels ein verleumderischer Brief an ihn, nachdem er 2012 selbst ein rechtswidriges Verhalten eines städtischen Bediensteten in Wegberg angeprangert hatte: Ein Mitarbeiter der Verwaltung habe sein Auto so geparkt, dass dem Angeklagten die Zufahrt mit dem Traktor zu den Äckern nicht möglich war. Statt einer Unterstützung sei er von seinen Parteifreunden attackiert und von dem Geschädigten missachtet worden. Da habe er sich im Laufe der Zeit nicht mehr anders helfen könne, als an die Öffentlichkeit zu gehen. Er sehe ein, dass er mit dem Facebook-Eintrag über das Ziel hinausgeschossen sei. Auch habe er sich vielleicht manchmal falsch ausgedrückt, räumte er auf den Vorhalt des Richters ein.

Der Richter jedenfalls machte kurzen Prozess. Ohne die Ladung zahlreicher Zeugen sei der Sachverhalt nicht zu klären, meinte er und regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Dieser stimmte die Staatsanwaltschaft ebenso zu wie die Verteidigung und der Anwalt des Geschädigten als Nebenkläger. Die 1000 Euro kommen dem Kinderhospizverein zugute. Außerdem verpflichtet sich der Angeklagte, den Facebook-Eintrag zu löschen.

Er kann mit dieser Entscheidung des Gerichts gut leben, bemerkte er nach der Verhandlung. Auch der Geschädigte akzeptiert sie. "Ich habe keine Lust, mich noch lange damit aufzuhalten."

(RP)
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