Wegberg Rather Straße: Anliegern drohen höhere Beiträge

Wegberg · Möglicherweise müssen die Anlieger der Rather Straße statt 6,50 nun 11,50 Euro pro Quadratmeter Zahlen. Die CDU möchte das verhindern.

 Die Rather Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Die Anwohner werden an den Baukosten beteiligt - die Höhe ist allerdings noch unklar.

Die Rather Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Die Anwohner werden an den Baukosten beteiligt - die Höhe ist allerdings noch unklar.

Foto: Laaser (Archiv)

An den Kosten für den geplanten Ausbau der Rather Straße müssen sich die Anwohner über den Anliegerbeitrag, der im Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt ist, beteiligen. Während einer Bürgerinformationsveranstaltung im Jahr 2013, in Einzelgesprächen zur Ermittlung der persönlichen voraussichtlichen Beitragsschuld und in allen Grundstücksverhandlungen zum Ankauf fehlender Flächen zum Bau eines Gehwegs hatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Beitragshöhe bisher mit sechs bis sieben Euro pro Quadratmeter angegeben.

Doch der Anliegerbeitrag fällt möglicherweise deutlich höher aus: Weil die Stadt aus Spargründen künftig höhere Anliegerbeiträge erheben soll, sind zurzeit 11,50 Euro pro Quadratmeter im Gespräch.

Der Stadtrat hat bereits einstimimig beschlossen, dass die Verwaltung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine neue KAG-Beitragssatzung erarbeiten soll. Nach dieser Beitragssatzung richtet sich die Höhe der Anliegerbeiträge. Ziel der Überarbeitung ist es, für abrechnungspflichtige Ausbaumaßnahmen höhere Anliegerbeiträge erheben zu können, um den städtischen Haushalt zu entlasten.

Das dürfte jetzt dazu führen, dass die Ausbaumaßnahme Rather Straße und deren Abrechnung einer solchen neuen Beitragsatzung unterliegen würde, obwohl den Bürger bisher die Zahlen aus der alten genannt wurden. Die Anwohner der Rather Straße müssten also deutlich höhere Beiträge zahlen als bisher geplant. Umgekehrt würde der Eigenanteil der Stadt deutlich sinken: Während die Stadt sich nach alter Beitragssatzung mit 379.000 Euro am Ausbau der Rather Straße beteiligen müsste, läge ihr Eigenanteil nach neuer Beitragssatzung nur bei 210.000 Euro.

Weil sie die Baumaßnahme an der Rather Straße vom Zeitpunkt her als Härtefall sieht, beantragte die CDU die Regelungen der neuen KAG-Beitragssatzung erst nach Abrechnung des Ausbaus anzuwenden. Dann müssten die Anlieger den geringen Beitrag zahlen, der ihnen auch genannt wurde.

Die Abstimmung im Bauausschuss zu diesem Thema fiel denkbar knapp aus: Während Union und Grüne mit insgesamt zwölf Stimmen für den CDU-Antrag votierten und eine entsprechende Empfehlung an den Rat geben, votierten SPD, AfW und FDP (elf Stimmen) dagegen. Die endgültige Entscheidung fällt in der nächsten Ratssitzung am Dienstag, 1. März.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort