Wegberg Minderjährigen Drogen besorgt?

Wegberg · Ein Wegberger (27) muss sich in Gladbach vor Gericht verantworten, da er in fünf Fällen an Minderjährige Drogen abgegeben haben soll.

 Die Hauptverhandlung im Schöffengerichts-Prozess wurde ausgesetzt.

Die Hauptverhandlung im Schöffengerichts-Prozess wurde ausgesetzt.

Foto: istock (Archiv)

Im Schöffengerichts-Prozess warf die Staatsanwältin dem gehbehinderten Wegberger (27) vor, Minderjährige in fünf Fällen mit Amphetaminen und Cannabis versorgt zu haben. Außerdem soll der 27-Jährige Drogen unerlaubt besessen haben. Der Angeklagte bestritt den Hauptvorwurf: "Die Abgabe von Rauschgift an Jugendliche unter 18 Jahren hat nie stattgefunden." "Und was man bei mir bei einer Durchsuchung gefunden hat, war eine kleine Menge Amphetamin, gehörte mir, quasi als Flucht aus dem Alltag", ergänzte der Angeklagte. Wegen der Behinderung habe er eine Ausbildung zum Bürokaufmann abgebrochen und lebe jetzt von Arbeitslosenhilfe.

In der Vergangenheit habe einmal eine 17-Jährige ein paar Monate bei ihm gewohnt. "Die ist jetzt etwa 19 Jahre alt, die hatte bestimmt etwas mit Drogen zu tun. Aber ich habe nie mit ihr zusammen konsumiert", beteuerte der 27-Jährige. Er selbst habe als 16-Jähriger mit Marihuana angefangen. Später seien Amphetamine dazu gekommen.

Danach berichtete eine 17-jährige Schülerin aus Wegberg, dass sie auch eine Zeit lang Cannabis konsumiert habe. "Über mehrere Ecken habe ich Cannabis von dem Angeklagten bekommen", so die 17-Jährige. "Mit mehreren Jugendlichen trafen wir uns im Park und rauchten Joints", erinnerte sich die Schülerin. Eine 19-Jährige, die auch einmal bei dem Angeklagten gewohnt hatte, sei manchmal dabei gewesen. Diese junge Frau habe die Drogen vom Angeklagten geholt - wohl meistens am Bahnhof. Die Drogenbeschafferin habe ihr dann etwas abgegeben und gesagt, dass sie die Drogen von dem Angeklagten erhalten habe. Dadurch habe sie auch fünfmal Amphetamine bekommen, so die Schülerin im Gerichtssaal. Kontakt zu der 19-Jährigen gebe es nicht mehr.

Ein Kriminalbeamter berichtete in seiner Zeugenaussage, dass die 19-jährige Drogenbeschafferin auf Vorladung nie erschienen sei. Doch der Angeklagte sei in der örtlichen Drogenszene als Dealer bekannt. In dessen Wohnung habe man Konsummengen von Amphetaminen verkaufsfertig verpackt gefunden, so der Kriminalbeamte.

Danach beschloss das Schöffengericht, die Hauptverhandlung auszusetzen und die Polizei zu ersuchen, die 19-jährige Zeugin ausfindig zu machen. Dann soll der Fall noch einmal verhandelt werden.

(RP)
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