Wegberg/Mönchengladbach Messerangriff in Unterkunft: Angeklagter schweigt

Wegberg/Mönchengladbach · Auftakt im Strafverfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Mönchengladbach.

 Landgericht

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Foto: Ilgner (Archiv)

Nach einem Messerangriff auf zwei Mitbewohner einer Unterkunft in Petersholz im August vergangenen Jahres muss sich seit gestern ein Asylbewerber vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Irak geborenen Angeklagten S. versuchten Mord in zwei Fällen vor, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Den späteren Zeugen E. und K. wurden am 5. August 2017 jeweils mehrere Schnittverletzungen von bis zu 25 Zentimetern Länge in Bauch beziehungsweise Rücken zugefügt. Die Taten ereigneten sich während der Essensausgabe in der Unterkunft. E. und K. wurden laut Staatsanwalt "unvermittelt und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten" mit einem Küchenmesser mit 7,5 Zentimetern langer Klinge angegriffen. Dieses soll sich der Angeklagte nach einer zurückliegenden Streitigkeit mit dem Vorsatz, beide umzubringen, in den Hosenbund gesteckt haben. Zunächst stach S. zweimal auf den Zeugen K. ein, bevor dieser davonlaufen konnte. Anschließend wurde E. mit Schnitten verletzt, bevor der Angeklagte durch anwesendes Sicherheitspersonal überwältigt werden konnte.

Als Motiv gab S. ein gestohlenes Handy an. Zur Sache wollte er gestern keine Angaben machen. Er wolle nicht "dauernd darüber reden", habe zum Hergang ja bereits alles erzählt. So beließ er es, immer übersetzt durch einen Dolmetscher, bei Angaben zu seiner Person. An sein genaues Geburtsdatum könne er sich nicht erinnern, man habe ihm dieses nicht mitgeteilt. Er gehe jedoch davon aus, dass das vom Richter genannte Datum korrekt sei.

S. ist nach eigenen Angaben das älteste von neun Kindern, hat weitere sechs Brüder und zwei Schwestern. Nach einer vier- bis fünfjährigen Schulzeit habe er begonnen, als Hilfsarbeiter verschiedene Tätigkeiten, unter anderem als Träger, zu verrichten, um Geld zu verdienen. Dieses habe er gespart, um irgendwann das Land verlassen zu können. Seine Familie sei nach wie vor im Irak, während S. vor zwei bis drei Jahren über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen sei. Als er in Deutschland angekommen sei, habe er begonnen, täglich Wodka zu trinken und Haschisch zu rauchen. Er sei krank gewesen, habe Probleme gehabt, klar zu denken, und Tabletten genommen. Erst als er zu Gott gefunden und begonnen habe zu beten, habe er sich stärker gefühlt.

Die Nachfrage des Richters, ob er zur Zeit dieser gesundheitlichen Probleme auch Stimmen gehört habe, verneint er. Die Kammer hat in Vorbereitung der Hauptverhandlung eine psychiatrische Begutachtung von S. angeordnet, um seine Schuldfähigkeit beurteilen zu können. Darüber hinaus soll so die mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft werden. Die Verhandlung wird am 16. Februar fortgesetzt, dann sollen die Zeugen gehört werden.

(RP)
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