Wegberg Gelbe Karte aus Heinsberg

Wegberg · Die Kommunalaufsicht fordert von der Stadt Wegberg strengere Ausgabendisziplin. Schon 2017 drohen weitere Steuererhöhungen.

Wegberg: Gelbe Karte aus Heinsberg
Foto: dpa/Franziska Gabbert

Die Mühlenstadt muss sparen - und zwar deutlich kräftiger als bisher. Das ist die Botschaft aus der Verfügung von Landrat Stephan Pusch zur Genehmigung des Haushaltes 2016. Die Kommunalaufsicht macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass nach ihrer Einschätzung der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung bislang nicht konsequent genug umgesetzt wird.

Seit 2015 ist die Stadt einem Haushaltssicherungskonzept (HSK) verpflichtet. Das wird jährlich fortgeschrieben. Ziel ist es, spätestens im Jahr 2024 einen Überschuss zu erzielen. Die im HSK beschlossenen Maßnahmen sind verbindlich umzusetzen. Gestrichen werden darf eine Maßnahme nur dann, wenn diese durch eine andere Vereinbarung kompensiert wird.

Die Gelbe Karte aus Heinsberg ist mit Handlungsempfehlungen verknüpft: Wegberg soll dringend für Ertragssteigerungen sorgen, beispielsweise durch Steuer-, Beitrags- und Gebührenerhöhungen. Zugleich sei der Aufwand zu reduzieren, etwa durch interkommunale Kooperationen. Landrat Stephan Pusch attestiert der Stadt Wegberg zwar, dass es ihr gelingt, durch die bis dato ergriffenen Maßnahmen Mehrerträge zu generieren. "Leider steigen aber die Mehraufwendungen ebenfalls an, so dass hier eine strengere Ausgabendisziplin erforderlich sein wird", heißt es. Nur so könnten eine Verbesserung der finanziellen Situation und eine nachhaltige Sanierung des Haushaltes erreicht werden. Zwar fällt der Fehlbetrag 2016 geringer aus als dies die Vorjahresplanung erwarten ließ, jedoch ergeben sich durch hohe Investitionsmaßnahmen zusätzliche Haushaltsbelastungen für die Folgejahre. Neben dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr werden weitere Schulden aufgebaut, die den Ausgleich erschweren.

Die Kommunalaufsicht warnt auch vor dem schleichenden Eigenkapitalverzehr - trotz Konsolidierungskurs. Zum 1. Januar 2016 betrug die allgemeine Rücklage noch rund 39,98 Millionen Euro. Am Ende der langfristigen Finanzplanung (31. Dezember 2024) bleibt laut Planung lediglich noch ein Restbestand in Höhe von rund 18,83 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Reduzierung des Eigenkapitals in Höhe von rund 21,15 Millionen Euro, mithin 52,9 Prozent. Darum seien weitere Maßnahmen zu treffen, die den schleichenden Eigenkapitalverzehr beenden. Weil eine Stadt im Haushaltssicherungskonzept auch darlegen muss, wie sie einem vollständigen Eigenkapitalverzehr entgegensteuert, sollen die konkreten Planungen nun mit einer Berechnung untermauert werden, die zugleich auch die Umkehr in ihrem haushaltswirtschaftlichen Handeln aufzeigen soll. Allerdings: "Einige Beschlüsse, die die Fachausschüsse zuletzt getroffen haben, lassen diese Umkehr missen", sagt Wegbergs Kämmerin Sonja Kühlen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt schreibt, dass eine nachhaltige Sanierung in erster Linie eine Reduzierung des Aufwands bedingt. "Der Wille zu Verzicht und Genügsamkeit muss in den Kommunen vorhanden sein." Der Landrat erläutert, dass die Netto-Neuverschuldung der Stadt Wegberg sich für das aktuelle Haushaltsjahr auf rund 3,2 Millionen Euro beläuft. Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wird am Ende des Haushaltsjahres 2016 voraussichtlich rund 53,9 Millionen Euro betragen. Bis 2019 sind weitere erhebliche Kreditaufnahmen geplant. "Der mühsame Abbau der Schuldverbindlichkeiten aus Investitionen in den Jahren 2013 bis 2015 wird allein durch die Neuverschuldung in 2016 wieder aufgegeben und in den Folgejahren erheblich erhöht", heißt es in der Verfügung.

Konkret wird die Kommunalaufsicht beim Thema Grundschulen: Weil die geplante Schließung von zwei Standorten im Stadtgebiet nicht umgesetzt wird, sind in der kommenden HSK-Fortschreibung Kompensationsmaßnahmen zu beschließen, mit denen die festgelegten Einsparungen (ab 2019 jährlich 291.000 Euro) erreicht werden. Kämmerin Kühlen sah sich bereits in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass sich mit anderen Sparvorschlägen ähnliche Summen nicht generieren lassen - Ausnahmen: Schließung des Hallenbads, Anhebung der Grundsteuer B oder vielen Einzelmaßnahmen, die in kürzester Zeit aufzustellen seien. In einigen Fraktionen geht man schon jetzt fest davon aus, dass die nächste Steuererhöhung noch in diesem Jahr und mit Wirkung ab 2017 zu beschließen sein wird.

Das von der Stadt Wegberg als Sparmaßnahme vorgelegte Zinsreduzierungskonzept (geplante Einsparung für 2017: 70.000 Euro, 2018: 55.000 Euro, ab 2019: 30.000 Euro jährlich) stuft die Kommunalaufsicht als nahezu wirkungslos ein. Darum muss auch diese HSK-Maßnahme kompensiert werden. Der Wegberger Haushalt sei strukturell unterfinanziert und es stünden weitere Zinsbelastungen durch die Steigerung des Kreditvolumens infolge hoher Investitionen in das Kanalnetz und im Bereich der Feuerwehr bevor. Damit könne die HSK-Maßnahme Zinsreduzierung nicht greifen. "Zukünftig wird der Spielraum dadurch noch weiter eingeengt und zukünftige Generationen werden belastet", heißt es.

Die Stadt Wegberg wird nach Einschätzung der Kommunalaufsicht auch künftig auf die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung angewiesen sein. Das werde den Ergebnishaushalt zunehmend belasten und den Haushaltsausgleich erschweren. Deshalb dürften die gemeindlichen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich trotz genehmigtem HSK und der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung nicht nachlassen. Die Kommunalaufsicht fordert nicht nur Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen, sondern regt auch an, geplante Investitionen kritisch zu hinterfragen. Außerdem sei es erforderlich, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar nicht Gebrauch zu machen, da ansonsten der Haushaltsausgleich hinausgezögert würde.

(RP)
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