Erkelenz/Wegberg B57: Bagger rollen trotz Rechtsstreit

Erkelenz/Wegberg · In Rath-Anhoven wird ein neuer Drogeriemarkt gebaut. Das sieht man im Rathaus der Nachbarstadt Erkelenz mit Sorge, weil Kaufkraft abgezogen werde. Die Erka-Stadt prüft nun ein Eilverfahren. Das könnte einen Baustopp zur Folge haben.

 An der Bundesstraße 57 in Rath-Anhoven wird gebaut: Investor Franz Theissen kündigt an, dass dort im Sommer ein dm-Markt eröffnen wird. Bei der Stadt Erkelenz ist man darüber nicht erfreut.

An der Bundesstraße 57 in Rath-Anhoven wird gebaut: Investor Franz Theissen kündigt an, dass dort im Sommer ein dm-Markt eröffnen wird. Bei der Stadt Erkelenz ist man darüber nicht erfreut.

Foto: Jürgen Laaser

Schon seit Wochen rollen auf der Baustelle neben der Firma Theissen Bau+Garten in Rath-Anhoven die Bagger. Investor Franz Theissen kündigt an, dass er den deutschen Marktführer der Drogeriemärkte in den Ort holen wird. Mitte 2016 soll direkt an der Bundesstraße 57 ein dm-Markt eröffnen. Und während auf der Baustelle schon alles für den Aufbau der tonnenschweren Betonfertigteile vorbereitet wird, tobt hinter den Kulissen ein brisanter Rechtsstreit zwischen den Städten Erkelenz und Wegberg. Weil die Erka-Stadt befürchtet, dass durch die neuen Geschäfte im nahe gelegenen Rath-Anhoven Kaufkraft aus dem Norden von Erkelenz abgezogen wird, hat sie gegen die Baugenehmigung und positiv beschiedene Bauvoranfragen der Stadt Wegberg geklagt.

Der Streit zwischen den Nachbarstädten schwelt seit Jahren: Schon der Bau des Aldi-Marktes und der angeschlossenen Ladenzeile (Volksbank, Bäcker Oebel, Feinkost Kaya, Schreibwaren) im Jahr 2010 war der Stadt Erkelenz ein Dorn im Auge. Ihre Klage gegen den Bau des Discounters in Rath-Anhoven zog die Erka-Stadt nach einem fast zweijährigen Rechtsstreit zurück. Jetzt ist Ansgar Lurweg, Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz, erneut wenig erfreut über das, was in den nächsten Wochen an der B 57 entstehen soll. "Der Investor baut auf eigenes Risiko. Wir prüfen zurzeit ein Eilverfahren", sagt er. Im schlimmsten Fall könnte das einen vorläufigen Baustopp zur Folge haben. "Wer sich nicht an Spielregeln hält, muss sich nicht wundern, wenn er ein Problem bekommt", sagt Lurweg. Er weist darauf hin, dass Erkelenz im Norden der Stadt ein eigenes Nahversorgungszentrum (Edeka, Netto, Bäckerei Oebel, Obst und Gemüse Pape) unterhalte. Dieser Bereich dürfe durch die Angebote in Rath-Anhoven nicht beeinträchtigt werden. Doch genau das ist nach Ansicht der Stadt Erkelenz der Fall.

Die zentrale Frage in dem Städtestreit lautet: Handelt es sich bei den Geschäften an der B 57 in Rath-Anhoven um ein eigenständiges Einkaufszentrum oder nicht? Im Wegberger Rathaus orientiert man sich bei der Bewertung an einem Gerichtsurteil aus Koblenz, erläutert Baudezernent Rudolf Fabry. Demnach könne erst dann von einem Einkaufszentrum die Rede sein, wenn die Geschäfte eine Gesamtfläche von mindestens 3360 Quadratmetern ausweist. In Rath-Anhoven liege man deutlich darunter, erklärt Fabry, selbst dann, wenn man die Fläche des geplanten Drogeriemarkts mitrechnet. Nach Prüfung der Unterlagen habe die Stadt Wegberg die Baugenehmigung für den Drogeriemarkt erteilt, es habe auch keinen Grund gegeben, diese zu verweigern. "Wir begrüßen den Bau des Drogeriemarktes. Mit dem Markt werden in Zukunft unnötige Wege vermieden", sagt Fabry. Sein Amtskollege Ansgar Lurweg aus Erkelenz vertritt eine andere Meinung: "Eigentlich müsste man für diesen Bereich in Rath-Anhoven einen Bebauungsplan aufstellen. Aber in Wegberg ist man da offenbar ein bisschen zurückhaltender."

Ursprünglich hatte Investor Franz Theissen bei der Stadt Wegberg einen Bauantrag für drei weitere Märkte an der B 57 gestellt: Neben dem Drogeriemarkt sollten noch ein Tiernahrungsgeschäft und ein Getränkehandel gebaut werden. Doch das Verwaltungsgericht Aachen teilte die Bedenken aus Erkelenz und sah deren Klage als begründet an. Wie Rudolf Fabry auf Anfrage erklärte, beantragte der Investor im Jahr 2015 ein Berufungsverfahren. Das wurde zugelassen. Damit dürfte der jahrelange Rechtsstreit zwischen den Nachbarstädten um die Nahversorgungsangebote in Rath-Anhoven am 14. April vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in die nächste Runde gehen.

(RP)
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