Nach Messerangriff in Wegberg Asylbewerber wird begutachtet

Wegberg · Im August hatte der Asylbewerber in der Unterkunft Petersholz mit einem Messer auf zwei Männer eingestochen - jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

Es geht um versuchten Mord in zwei Fällen: Die 7. große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat als Schwurgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Barwa S. zugelassen. Die Hauptverhandlung beginnt am 2. Februar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vor.

Was war das Motiv? Der Angeklagte, im Irak geborener Asylbewerber, habe am 5. August 2017 hinter den später geschädigten Zeugen K. und E. in der Schlange der Essensausgabe in der Asylunterkunft in Petersholz gewartet. Er habe dann "unvermittelt und unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten" auf diese mit einem mitgebrachten Küchenmesser mit etwa 7,5 Zentimetern Klingenlänge eingestochen, um diese umzubringen.

Dabei habe er den Zeugen K. zweimal mit dem Messer in den Rücken geschnitten und danach vergeblich versucht, ihn auch am Bauch zu verletzen, bevor dieser davonlaufen konnte, so die Staatsanwaltschaft. Danach habe der Angeklagte dem Zeugen E. ebenfalls zwei Schnitte in den Rücken versetzt. Der Angeklagte sei unmittelbar darauf vom Sicherheitspersonal überwältigt worden. Als Motiv habe der Angeklagte den Ermittlungen zufolge einen Streit um ein Handy einer Mitbewohnerin angegeben, das die geschädigten Zeugen angeblich gestohlen hätten.

Die Kammer hat in Vorbereitung der Hauptverhandlung eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten zur Beurteilung seiner Schuldfähigkeit und zur Frage veranlasst, ob eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

(gala)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort