Mönchengladbach 13 Jahre Haft nach Totschlag und Brandstiftung

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess vor dem Schwurgericht wurde nun das Urteil verkündet: Es lautet auf 13 Jahre Haft. Der 44-jährige Angeklagte hatte nach anfänglichem Zögern durch seine Verteidigerin eine Erklärung abgegeben. Am Abend des 19. Novembers 2016 sei es zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin zum Streit gekommen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Er habe sie umarmen wollen. Doch sie habe ihn beleidigt.

An die Tötung könne er sich nicht erinnern. Erst, als er ein Messer in seiner Hand sah, habe er alles begriffen. Den Brand danach habe er nicht bewusst gelegt, hieß es in der Erklärung der Verteidigerin. Ihm sei eine Zigarette aus der Hand gefallen. So sei ein Schwelbrand entstanden. Diese Tatversion glaubte ihm das Gericht allerdings nicht. Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht waren überzeugt, dass der Angeklagte nach der Tötung neben dem Kopf der Freundin im Schlafzimmer vorsätzlich ein Feuer gelegt hat. Unter dem Bett hatte der Mann Gasdosen abgestellt, angeblich nur aus Faulheit.

Nach Aussagen der Sachverständigen stand fest, dass der Angeklagte die Frau geschlagen und sie schließlich mit einem Messerschnitt durch die Kehle getötet hatte. Das Opfer hatte Hämatome an Hals und Gesicht. Nachdem der 44-Jährige die Frau nach oben getragen und im Schlafzimmer das Feuer gelegt hatte, räumte er im Erdgeschoss auf. Außerdem schlug er ein Loch ins Glas der Eingangstür. Offenbar sollte das ein Hinweis auf einen Einbruch sein, so der Richter. Alkoholkonsum habe den Angeklagten zwar enthemmt, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotzdem sei der Mann voll schuldfähig gewesen, als er voller Wut über die Zurückweisung die Partnerin schlug und tötete. "Dieser Tötungsfall ist auch keineswegs eine Affekttat", sagte der Kammervorsitzende. Der 44-Jährige habe versucht, Spuren zu beseitigen und sich ein Alibi zu verschaffen. Das sei ihm nicht gelungen. Bei der Urteilsfindung hatte das Gericht das Teilgeständnis des nicht vorbestraften Angeklagten berücksichtigt. Aber es handele sich nicht um einen minder schweren Fall. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil schweigend.

(RP)
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