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Wassenberg Umstrittene Windrad-Pläne im Wald

Wassenberg · Die Stadt Wassenberg möchte eine Verteilung von Windrädern im Stadtgebiet durch eine Konzentrationsfläche im Birgelener Wald ausschließen. Der Standort wäre genehmigungsfähig, der Landschaftsbeirat aber hat Bedenken.

Nach Vorstellungen der Wassenberger Stadtverwaltung und einer Mehrheit der Ratspolitiker soll im Birgelener Wald eine Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen im Rahmen einer Flächennutzungsplan-Änderung ausgewiesen werden. Zu diesem Standort kommt die umfangreiche "Potenzialstudie Windenergie", die kürzlich, wie berichtet, im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt wurde. Derzeit läuft hierzu die Beteiligung der Behörden, und auch der Landschaftsbeirat diskutierte gerade das Thema.

Denn dem Kreis liegen Anträge für vier Windkraftanlagen dort (Bereich Rödger Bahn/nahe Grenze zu Wildenrath) vor, zudem muss der Kreis als Untere Landschaftsbehörde im Beteiligungsverfahren der Stadt die Befreiung vom Landschaftsschutz erteilen. Der Landschaftsbeirat hat verständlicherweise grundsätzliche Bedenken gegen die Vorrangzone im Waldbereich geäußert und regt an, die Stadt möge die (im Gegensatz zu den gesetzlichen Ausschlusskriterien) von ihr selbst zu bestimmenden Vorgaben überdenken mit dem Ziel, eine Windrad-Vorrangfläche außerhalb des Waldes zu finden.

Vielen Bürgern und Umweltschützern ist die Entscheidung der Stadt für die Windradfläche im Wald unverständlich, zumal die Potenzialanalyse auch andere unbedenklichere Flächen bei Ophoven und Myhl in den Blick genommen hat - die aber kleiner sind und als wenig geeignet bewertet werden.

Stadtkämmerer Willibert Darius, dessen Dezernat in Wassenberg die Planung betreut, erläuterte im Gespräch die komplexe Rechtslage, die für einige Verwirrung und auch Missverständnisse sorgt. Die Stadt hat keine Möglichkeit, wie viele glauben, Windkraftanlagen unter Berufung auf ihren Waldreichtum und den Naherholungsschwerpunkt zu verhindern. Darius: "Laut Windenergieerlass sind alle Kommunen verpflichtet, der Winderenergie Raum zu geben." Wassenberg sei die einzige Kommune im Kreis, in der bislang keine Anlagen stehen. Derzeit lägen dem Kreis sieben Anträge für Windkraftanlagen, verstreut übers Stadtgebiet, vor. Mit Hinweis auf das laufende Planverfahren wurde bislang hierzu (noch) keine Genehmigung erteilt.

Darius verweist auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrates, durch eine Konzentrationsfläche für Windenergie die Verteilung von Windrädern übers gesamte Stadtgebiet, die verpönte "Verspargelung" der Landschaft, zu verhindern. Er schätzt, dass ohne diese Steuerung der Stadt zwölf bis 16 Anlagen genehmigungsfähig wären, weil für sie die vom Gesetzgeber benannten Ausschlusskriterien nicht gelten. Solche Tabubereiche für Windräder sind zum Beispiel Siedlungsflächen, Naturschutzgebiete und Laubwaldbestände. Allgemeine Landschaftsschutzbereiche und Nadelwirtschaftswald gehören nicht dazu. Da Wassenberg als waldreichste Kommune im Kreis zudem nicht zu waldarmen Kommunen zählt, in denen Windräder im Wald ebenfalls ausgeschlossen sind, sei das Birgelener Areal - bestehend aus Weihnachtsbaumkulturen, Wiesen und Acker - als Vorrangfläche genehmigungsfähig. "Auch der Landschaftsbeirat hat bestätigt, dass die Kriterien des Windenergieerlasses hier erfüllt sind", sagte Darius.

Aber warum weist die Stadt keine Vorrangflächen etwa auf Ackerland in Straßennähe (B 221n-Trasse) aus, wie die Grünen im Stadtrat anregen? "Wichtig ist bei einer Konzentrationsfläche die Ausschlusswirkung", betont Darius. "Das Areal muss eine bestimmte Größe haben, um Windräder an anderer Stelle auszuschließen." Bestimmte Größenordnungen aber nennt der Windenergieerlass nicht. Darius: "Wir haben es hier mit einem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun und sind auf Urteile aus der bisherigen Rechtsprechung zum Thema angewiesen", also auf Gerichtsurteile, die Größenordnungen von Windkraftflächen "mit Ausschlusswirkung" benennen. "Und da sind wir mit den 53,4 Hektar in Birgelen auf der sicheren Seite. Das wären wir bei den kleineren Alternativflächen bei Ophoven oder Myhl nicht", betonte Darius. Es sei denn, die Stadt würde, wie vom Landschaftsbeirat vorgeschlagen, ihre eigenen "weichen" Kriterien verändern und damit mehr Fläche gewinnen.

Das hieße aber, etwa Abstände der Windradfläche zur Wohnbebauung auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß von 450 Meter zu vermindern, die Stadt setzt hier selbst 650 Meter Abstand an. Auch hier liegt also wieder Konfliktpotenzial. "Aber natürlich werden wir der Aufforderung des Beirats nachkommen", sagt Darius.

(RP)
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