Heinsberg/Wassenberg Ärzte bestätigten schwere Knieverletzung des Opfers

Heinsberg/Wassenberg · Im Prozess um rechtsmotivierte Übergriffe auf Asylbewerber kamen Ärzte und Gutachter zu Wort.

Im Gerichtsverfahren um die fünf jungen Männer und den Vater eines Angeklagten, denen fremdenfeindlich motivierte Übergriffe auf Asylbewerber am Wassenberger Busbahnhof in drei Fällen vorgeworfen werden, sagten gestern vor dem Amtsgericht Heinsberg Ärzte aus, die den Hauptgeschädigten behandelt hatten. Der Marokkaner hatte vor Gericht beschrieben, wie er durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Kniekehle am 27. Januar 2015 zu Boden gegangen war und nach kurzer Bewusstlosigkeit mit heftigen Schmerzen ins Heinsberger Krankenhaus gebracht worden war.

Der 35-jährige Arzt, der ihn dort erstbehandelte, erläuterte gestern die Diagnose. Die Knieverletzung war zunächst als Prellung diagnostiziert worden. Kopfschmerzen, Schwindel und kurzzeitige Bewusstlosigkeit jedoch deuteten auf den medizinisch gravierenderen Verdacht einer Gehirnerschütterung hin, bei der eine stationäre Aufnahme zur Beobachtung angezeigt schien. Der Patient habe keine neurologischen Ausfallerscheinungen gezeigt und sei nach zwei Tagen relativ mobil entlassen worden.

Aufgrund seiner bleibenden Schmerzen am rechten Kniegelenk suchte der Asylbewerber später eine chirurgische Praxisklinik in Heinsberg auf. Der behandelnde Arzt berichtete gestern von den Ergebnissen weitergehender Untersuchungen, die einen Riss des Kreuzbandes und einen Meniskusinnenriss ergaben, es wurden zwei operative Eingriffe nötig. Auf Nachfrage sagte der Mediziner, dass die Verletzungen wohl nicht direkt durch Schlageinwirkung entstanden, sondern durch einen "Dreh- bzw. Verrenkungsmechanismus" bei Abwehrbewegungen oder Sturz. Der medizinische Gutachter, ein Orthopäde und Unfallchirurg vom Krankenhaus Moers, bestätigte im Wesentlichen die Charakterisierung seines Kollegen.

Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin den Vorstrafenkatalog der Angeklagten verlesen, darunter Betrug, Erschleichung von Leistungen, Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen die Polizei und Zeigen verfassungswidriger Symbole. Einige Verfahren waren eingestellt worden, in anderen waren Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu Geldstrafen und/oder Sozialstunden verurteilt worden - verbunden mit sozialen Auflagen wie Drogenberatung oder Anti-Gewalttraining.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort