Kreis Viersen "Zeelink"-Pläne liegen jetzt aus

Kreis Viersen · Nach aktueller Planung durchquert die neue Erdgasfernleitung auch die Städte Kempen, Tönisvorst und Willich. Jetzt wird die Öffentlichkeit beteiligt

Unter dem Projektnamen "Zeelink" plant die Open Grid Europe GmbH den Neubau einer Erdgasfernleitung. Die geplante Leitung verläuft zwischen Aachen-Lichtenbusch an der belgisch-deutschen Grenze und Legden im Kreis Borken. Nach aktuellem Planungsstand durchquert die Leitung auch die Städte Willich, Tönisvorst und Kempen im Kreis Viersen.

Das Projekt "Zeelink" gliedert sich in zwei räumliche Abschnitte. Dazu finden jetzt zwei eigenständige Raumordnungsverfahren statt. Der Abschnitt "Zeelink 1" umfasst den Bereich zwischen Aachen-Lichtenbusch und Kempen-St. Hubert. Zuständig für das Raumordnungsverfahren ist die Bezirksregierung Köln. Der Abschnitt "Zeelink 2" erstreckt sich von Kempen-St. Hubert bis nach Legden im Kreis Borken. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Münster. Im Rahmen der Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Unterlagen zu den beiden Abschnitten "Zeelink 1" und "Zeelink 2" liegen deshalb jetzt bis Freitag, 1. Juli, im Kreishaus Viersen, Rathausmarkt 3, 1. Etage, Vorraum 1200 (Planaushang), von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr zur Einsicht aus. Parallel dazu sind die Unterlagen auch im Internet auf den Seiten der Bezirksregierung Köln ("Zeelink 1") und der Bezirksregierung Münster ("Zeelink 2") verfügbar.

In den beiden Raumordnungsverfahren wird die räumliche Lage der Gasfernleitung erstmals erkennbar. Die Verfahren dienen der Bewertung der Raumverträglichkeit der Leitung durch die zuständigen Behörden und die betroffenen Städte und Gemeinden. Hierfür wurde ein Untersuchungsraum mit einem möglichen Trassenkorridor inklusive seiner Alternativen festgelegt. Die rechtsverbindliche Festlegung der genauen Leitungstrasse ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Raumordnungsverfahren. Sie erfolgt erst in nachgelagerten Planfeststellungsverfahren ab 2017.

Im genannten Zeitraum können Stellungnahmen zu den Raumordnungsverfahren schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse bei den genannten Bezirksregierungen abgegeben werden: Für "Zeelink 1" bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, per E-Mail an ROV.ZEELINK1@bezreg-koeln.nrw.de, für "Zeelink 2" bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, per E-Mail an michael.leissing@brms.nrw.de

Alternativ ist auch eine Stellungnahme zur Niederschrift beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen möglich. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.zeelink.de.

(RP)
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