Niederkrüchten Wie schnell muss die Feuerwehr sein?

Niederkrüchten · Acht oder zehn Minuten? Wie schnell muss die Feuerwehr beim Rettungseinsatz vor Ort sein? Um diese Frage kreiste im Niederkrüchtener Hauptausschuss die Diskussion um den neuen Brandschutzbedarfsplan. Die Unsicherheit ist groß

 Bislang schreibt der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Niederkrüchten eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. In dieser Zeit soll die Feuerwehr nach Alarmierung mit mindestens neun Mann am Einsatzort eintreffen.

Bislang schreibt der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Niederkrüchten eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. In dieser Zeit soll die Feuerwehr nach Alarmierung mit mindestens neun Mann am Einsatzort eintreffen.

Foto: Heike Ahlen

Zwei Minuten sind schnell vorbei. Man braucht so lange, um mal eben den Müll rauszubringen. Oder um einen kurzen Bericht in der Zeitung zu lesen. Zwei Minuten können aber auch eine Ewigkeit dauern. Zum Beispiel wenn man in einem brennendem Haus festsitzt und auf Rettung warten muss.

Um diese zwei Minuten geht es im neuen Brandschutzbedarfsplan, den die Gemeinde aufstellen muss. Konkret lautet die Frage, wie schnell die Feuerwehr mit wie viel Mann am Einsatzort sein muss. Im bisherigen Plan galt in Niederkrüchten eine Hilfsfrist von zehn Minuten. In dieser Zeit sollte die gemeindliche Feuerwehr nach Eingang des Alarms mit mindestens neun Mann am Einsatzort eintreffen. Diese Frist sollte in neun von zehn Fällen eingehalten werden.

Zwischen Gemeindeverwaltung, Politik und Feuerwehr ist nun eine Diskussion entbrannt, wie die Hilfsfrist künftig definiert werden soll. Der Niederkrüchtener Wehrführer Andre Erkens vertrat schon bei der ersten Beratung des Themas im Rat vor zweieinhalb Monaten die Auffassung, dass die Gemeinde nur mit einer Acht-Minuten-Hilfsfrist rechtskonform handeln könne. Dies sei Stand der Technik und in den Qualitätskriterien der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) so festgelegt.

Eine andere Rechtsauffassung vertritt die Kommunal-Agentur NRW, die von der Verwaltung mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beauftragt wurde. Auf ländliche Flächengemeinden wie Niederkrüchten könnten die Empfehlungen der AGBF nicht eins zu eins übertragen werden.

Daher schlägt die Gemeindeverwaltung eine Hilfsfrist von zehn Minuten vor. In dieser Zeit sollen mindestens neun Wehrleute nach Eingang des Alarms am Einsatzort eintreffen. Der Erreichungsgrad solle auf 80 Prozent festgelegt werden, das heißt, dass die Vorgaben in acht von zehn Fällen eingehalten werden.

Nach Auffassung von Anne Kathrin Esser von der Kommunal-Agentur sei es nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinde ein Organisationsverschulden zur Last gelegt werden könnte, wenn sie acht Minuten als Hilfsfrist festlegt und mit den vorhandenen Strukturen nicht erreicht. Dann müsse eine hauptamtliche Feuerwache installiert werden, um die Einhaltung der acht Minuten sicherzustellen, gab Hermann-Josef Schippers als zuständiger Fachbereichsleiter der Verwaltung zu bedenken. Das würde erhebliche Mehrkosten für den gemeindlichen Brandschutz bedeuten. Johannes Wahlenberg (CDU) fürchtete zudem eine Schwächung des Ehrenamts, wenn der freiwilligen Feuerwehr hauptamtliche Kräfte zur Seite gestellt würden.

Viele Politiker im Hauptausschuss zeigten sich tief verunsichert. "Ich sehe mich nicht imstande, eine Entscheidung zu treffen, bei der ich keine Bauchschmerzen habe", sagte Lars Gumbel (FDP). "Es kann nicht sein, dass wir als ehrenamtliche Politiker den Gordischen Knoten durchschlagen müssen", meinte Wilhelm Mankau (SPD) und forderte eine Abklärung mit dem zuständigen NRW-Innenministerium.

Michael Tekolf (CDU) plädierte klar für eine achtminütige Hilfsfrist. Sie gelte auch in den Nachbarkommunen. Für Niederkrüchten würde das bedeuten, dass Orte wie Venekoten sowie Teile von Laar, Brempt, Silverbeek, Varbrook, Overhetfeld, Heyen und Niederkrüchten rechnerisch nicht innerhalb der Frist erreicht werden könnten. Wehrführer Erkens setzt hier auf Information und Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bürger.

Bei Christoph Szallies (Grüne) ging die Tendenz zu zehn Minuten. Dieses Schutzziel könne die gemeindliche Feuerwehr im Normalfall erreichen - nur ein kleiner Teil von Venekoten sei davon ausgenommen, ergänzte Bürgermeister Kalle Wassong (parteilos).

Ulrich Seeboth (SPD) betonte, dass die Feuerwehr genauso schnell, gründlich und motiviert arbeite - egal, ob nun acht oder zehn Minuten als Vorgabe definiert seien. "Wenn zehn Minuten die rechtlich sichere Seite sind, verstehe ich nicht, warum wir uns auf die unsichere Seite begeben sollten", so Seeboth. Was rechtssicher ist und was nicht, soll nun durch eine Anfrage beim NRW-Innenministerium geklärt werden, beschloss der Hauptausschuss. Eine Entscheidung soll der Rat treffen, wenn eine Antwort aus Düsseldorf vorliegt.

(jo-s)
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