Viersen Viersener wegen Brandstiftung vor Schöffengericht

Viersen · Ein 21-Jähriger ist angeklagt, weil er im März am Rathausmarkt in Viersen drei Autos angezündet hat

 Im März brannte ein Volvo auf dem Rathausmarkt.

Im März brannte ein Volvo auf dem Rathausmarkt.

Foto: JUNGMANN

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten (21) Brandstiftung in drei Fällen vor. Der Viersener, der als Zwölfjähriger von einer Familie adoptiert worden war, zeigte sich vor dem Schöffengericht sofort geständig: "Was ich da gemacht habe, war ein dummer Fehler. Ich bin froh, dass ich niemanden gefährdet habe. Ich werde so etwas nie wieder tun." Aber richtig erklären konnte der junge Mann, der seine Maler- und Lackierer-Lehre abgebrochen hatte, seine nächtliche Brandstiftung nicht.

Um drei Uhr morgens hatte der Brandstifter am 26. März ein Feuerzeug an einen Wagen gehalten. Eine halbe Stunde später ging dann das zweite Fahrzeug in Flammen auf. Inzwischen war bereits die Polizei auf die Brände aufmerksam geworden. Da hatte der Täter offenbar eine Pause eingelegt. Wenig später zündete der Viersener den dritten Wagen an.

Der Polizei hatte der Angeklagte erklärt, er habe damals den Adrenalinkick gesucht. Im Gerichtssaal meinte der Angeklagte: "Ich hatte Stress mit anderen und wurde oft von Jüngeren blöd angemacht." Auch in der Berufsschule sei er mit dummen Kommentaren angefeindet worden. Er solle sich Markenklamotten kaufen, habe man ihm gesagt, versuchte der Viersener, die Taten zu erklären. Zugleich lobte er seine Pflegeeltern. Er habe ihnen viel zu verdanken. Die Hauptschule habe er abgeschlossen. Aber mit der Lehre habe es nicht geklappt. "Ich wusste nicht so richtig, was ich eigentlich wollte", gestand der Angeklagte ein. So habe er die Berufsschule auch oft geschwänzt.

Ein Sachverständiger schloss technische Ursachen bei den Autobränden aus. "Es ist ohne Weiteres möglich, mit einem Feuerzeug ein Fahrzeug anzuzünden. Das kriegt man in fünf bis fünfzehn Minuten hin", hieß es in dem Gutachten. Dass es sich bei einem der Wagen um ein Gasfahrzeug handelte, habe er nicht gewusst, so der Angeklagte.

Die Staatsanwältin forderte für den Viersener, der bereits mit kleineren Vorstrafen aufgefallen war, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten - ohne Bewährung. Dagegen bat der Verteidiger für seinen Mandanten um eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der Brandstifter müsse schließlich Schadenswiedergutmachung leisten und auch für den Feuerwehr-Einsatz die Verantwortung übernehmen. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten wegen Brandstiftung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - mit Bewährung. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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