Viersen Viersener Polizei blitzt 107 Verkehrssünder

Viersen · Fast jeder fünfte Fahrer war am Sonntagnachmittag am Messpunkt in Viersen zu schnell unterwegs

Einsatzkräfte der Polizei Viersen haben am Adventssonntag an der Freiheitsstraße/Kölnische Straße gleich 107-mal den Rotblitz der Einseitensensorgeschwindigkeitsmessanlage des Verkehrsdienstes ausgelöst. Wie angekündigt, überwachte die Polizei in dem Bereich ab etwa 17.20 Uhr bis kurz nach Mitternacht die Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Unmittelbar hinter der Unfallhäufungsstelle Ernst-Moritz-Arndt-Straße stand die Messanlage in der Tempo-50-Zone. 107 geblitzte Verkehrsteilnehmer - "das waren mehr als 17 Prozent der gemessenen 603 Fahrzeuge", teilt ein Polizeisprecher mit. "Das ist eine sehr bedenkliche und traurige Quote."

Elf Fahrer bekommen einen Bußgeldbescheid mit wenigstens einem Punkt, da sie mehr als 20 Kilometer pro Stunde zu schnell waren. Vier Fahrer rasten so, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Sie waren mit bis zu 91 Kilometer pro Stunde innerhalb der Ortschaft unterwegs. "Bei 91 Kilometer pro Stunde verlängert sich der Anhalteweg bei der momentan häufiger vorherrschenden feuchten Fahrbahn von etwa 28 Meter um fast 50 Meter auf deutlich über 70 Meter", rechnet der Polizeisprecher vor. Das sei für querende Radfahrer und Fußgänger lebensgefährlich. "So weit reichen die meisten Kfz-Scheinwerfer im innerörtlich üblichen Abblendmodus nur selten."

Bei asymmetrischem Abblendlicht mit sauberem Scheinwerferglas sehe der Fahrer möglicherweise am rechten Fahrbahnrand ein Hindernis auftauchen. "Alle anderen Autofahrer sehen einen querenden Fußgänger oder Radfahrer bei so einer Geschwindigkeit definitiv zu spät, um noch anhalten zu können."

Die Polizei rät Verkehrsteilnehmern, nie die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Zu bedenken sei außerdem, dass besonders bei der derzeitigen Wetterlage diese zulässige Höchstgeschwindigkeit gegebenenfalls deutlich reduziert werden müsse. Der Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung sei an dieser Stelle eindeutig: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, regelmäßig die Lichtanlagen an den Fahrzeugen zu kontrollieren. "Vorgeschrieben ist diese Überprüfung vor Antritt jeder Fahrt."

(RP)
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