Kreis Viersen Trotz Vollzeitarbeit sind viele Bürger noch arm

Kreis Viersen · Der Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege sieht den Kreis statistisch über dem Durchschnitt.

Mehr als jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger im Kreis Viersen arbeitet - und bleibt dennoch auf Unterstützung angewiesen.

Das geht aus dem Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW hervor, zu der auch der Caritasverband für das Bistum Aachen gehört. Die Wohlfahrtsverbände konzentrieren sich in ihrem Arbeitslosenreport auf die Situation der Langzeitarbeitslosen.

Im Kreis Viersen ist demnach mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger (28,3 Prozent) im erwerbsfähigen Alter trotz Arbeit arm. Damit liege der Kreis leicht über dem Landesdurchschnitt, sagt die Caritas: 26 Prozent der Erwerbstätigen in NRW beziehen als "Aufstocker" Hartz-IV-Leistungen. Rund 14,4 Prozent von ihnen im Kreis sind sogar in Vollzeit beschäftigt, der Landesdurchschnitt liegt bei 14 Prozent. Nach EU-Definition gelten Menschen als armutsgefährdet, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung erhalten. Ein Einpersonenhaushalt mit weniger als 895 Euro im Monat zählt dazu. Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die dringende Ausgaben nicht aus dem Regelsatz bestreiten können und deshalb ein Darlehen vom Jobcenter benötigen, stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Im Kreis Viersen wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich 82 Darlehen vom Jobcenter gewährt. Sie können in monatlichen Raten rückzahlbare Darlehen für Anschaffungen gewähren, die nicht aus dem monatlichen Regelsatz finanziert werden können. Meist handelt es sich um außerordentliche Ausgaben für Kühlschränke, Waschmaschinen, Stromnachzahlungen oder Mietkautionen.

Für solche Fälle müssen Hartz-IV-Empfänger einen bestimmten Beitrag des Regelsatzes ansparen. In Fachkreisen gilt das als nahezu unmöglich, da sie jeden Cent für den Lebensunterhalt einsetzen müssen. Für größere Anschaffungen verschulden sie sich folglich beim Jobcenter. Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege dringen darauf, dass der Regelsatz bedarfsdeckend ermittelt und angepasst wird. Kostenintensive Anschaffungen wie Kühlschränke, Kochherde und Waschmaschinen sollten als einmalige Beihilfen gewährt werden.

(kai)
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