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Viersen Strafbefehl gegen Polizisten

Viersen · Das Amtsgericht Krefeld hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt gegen einen Einsatztrainer erlassen. Der Mann hatte 2016 versehentlich auf einen Kollegen geschossen

 Das Bundeswehrdepot an der Krefelder Straße in Willich: Dort ereignete sich vor gut einem Jahr das Unglück, als die Kreispolizeibehörde Viersen ein Einsatztraining durchführen wollte.

Das Bundeswehrdepot an der Krefelder Straße in Willich: Dort ereignete sich vor gut einem Jahr das Unglück, als die Kreispolizeibehörde Viersen ein Einsatztraining durchführen wollte.

Foto: Achim Hüske

Vor etwa einem Jahr wurde im Vorfeld eines Einsatztrainings der Polizei auf dem Gelände des Bundeswehrdepots an der Krefelder Straße in Willich ein Trainer schwer verletzt. Ein Kollege (36) hatte einen Schuss auf ihn abgegeben, der ihn in den Bauch traf. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat gegen den Schützen jetzt einen Strafbefehlsantrag beim Amtsgericht Krefeld wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt gestellt - Strafmaß: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht hat den Strafantrag inzwischen erlassen und dem Beschuldigten zugestellt, bestätigt Gerichtssprecher Christian Tenhofen auf Nachfrage. Der Beschuldigte hat zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Tut er dies nicht, ist er rechtskräftig verurteilt. Andernfalls kommt es zum Prozess. Dafür, dass der Einsatztrainer den Schuss auf seinen Kollegen vorsätzlich abgegeben hat, sieht Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk keine Anhaltspunkte. Die Männer seien vor dem Vorfall gute Kollegen gewesen. Vielmehr handelte es sich wohl um einen schlimmen Unfall. Für die Staatsanwaltschaft lief dieser folgendermaßen ab: Vor dem Training - erstmals auf dem Gelände in Willich - warteten die Beamten darauf, ihre Dienstwaffen in einen Tresor zu legen und gegen ungefährliche Trainingswaffen zu tauschen. Auf dem Gelände, wo die Polizisten üblicherweise trainieren, hat jeder Teilnehmer einen eigenen Tresor. In Willich mussten sie jedoch auf einen Kollegen warten, der den großen Tresor aufschließt. "Insofern gab es hier eine Abweichung vom üblichen Prozedere", erklärt Anna Stelmaszczyk. "Dabei hat der Beschuldigte einen spielerischen Angriff seines Kollegen wahrgenommen und so reagiert, wie er es im Training getan hätte", sagt die Staatsanwältin. Er schoss. "Er hat vergessen, dass er seine scharfe Dienstwaffe noch nicht gegen die Übungswaffe getauscht hatte." Die Kugel traf das Opfer in den Bauch. Der Mann wurde schwer verletzt und hat dabei laut Stelmaszczyk Folgebeschwerden davongetragen.

Viermal im Jahr muss im Kreis Viersen jeder Streifenpolizist für jeweils mindestens 90 Minuten Stunden zum Schießtraining. Zweimal im Jahr sind die Kollegen im Innendienst dran. Bei einem Einsatztraining, in dessen Rahmen der Unfall in Willich passierte, werden werden Handlungs- und Entscheidungsabläufe zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen intensiv trainiert. Das umfasst die Handhabung der Führungs- und Einsatzmittel wie Pistole und Reizstoffsprühgerät, die Einsatzkommunikation ebenso wie die Anwendung körperlichen Zwangs oder auch komplexe Handlungsabläufe zur Einsatzbewältigung. Polizeibeamte trainieren mindestens 30 Stunden pro Jahr.

Üblicherweise werden bei den Einsatztrainings nur wirkungslose Attrappen eingesetzt. Beim Einsatztraining der NRW-Polizei werden einzig sogenannte Rotwaffen in einer Signalfarbe genutzt. Sie sind für jeden sofort durch ihre rote Komplettlackierung erkennbar.

(RP)
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