Viersen Stadt Viersen soll Fonds für Notfall-Verhütung schaffen

Viersen · Der Jugendhilfeausschuss berät am Montag

Frauen mit geringem Einkommen sollen ihre Verhütungsmittel nicht selbst bezahlen müssen. Das fordern Vertreter der Diakonie Krefeld und Viersen, der Schwangerenberatung donum vitae Viersen und des Sozialdienstes katholischer Frauen Viersen. Sie haben darum einen Bürgerantrag auf "Übernahme der tatsächlichen oder anteiligen Kosten für die Verhütung ungewollter Schwangerschaften entsprechend der vom Arzt verordneten Methode" gestellt. Thematisiert werden soll dieser in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 16. Oktober, ab 18 Uhr im Forum am Rathausmarkt. Die Stadtverwaltung hat ihre Empfehlung dazu abgegeben: Der Antrag sollte abgelehnt werden.

Nach Angaben der Antragsteller erleben die Mitarbeiter ihrer Beratungsstellen immer wieder, "dass Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für die Pille oder Spirale nicht reicht". Bis 2004 übernahm das Sozialamt die Kosten, seitdem bekommen Hartz-IV-Empfängerinnen einen Regelsatz für den Posten "Gesundheitspflege". Dieser in Höhe von rund 17 Euro reiche aber häufig nicht aus. Betroffen seien demnach etwa auch Studentinnen und Auszubildende, die Beihilfen beziehen. "Ungewollte Schwangerschaften abzubrechen anstatt zu verhüten, kann unseres Erachtens aus ethischen Gründen nicht akzeptiert werden", heißt es im Antrag. Gefordert ist ein jährlicher Fonds von 25.000 Euro.

Die Stadt aber hält diesen für nicht notwendig. Der Erste Beigeordnete Paul Schrömbges verweist in der Begründung auf den Kreis. Dass die Antragsteller auch über die Grenzen der Stadt hinaus tätig seien, spreche für einen regionalen Fonds, schreibt er in der Vorlage. Zudem: Der Kreistag hatte jüngst einem gleichlautenden Antrag mit einem Fonds von 25.000 Euro, aus dem künftig in Notfällen Verhütungsmittel bezahlt werden können, zugestimmt. "Die Summe wird in den Haushalt 2018 eingestellt", sagte Kreissprecher Markus Wöhrl. Sie wird auf die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen der Diakonie und donum vitae aufgeteilt und von ihnen selbst verwaltet. Voraussetzung dafür, dass Frauen die finanzielle Unterstützung erhalten, ist das Vorliegen einer psychosozialen Notlage: beispielsweise innerfamiliäre Konflikte, Überforderung, Verschuldung, gesundheitliche Gefährdung, häusliche Gewalt, Schwangerschaftsabbrüche oder Fehlgeburten. Vorgesehen ist, dass der Betrag direkt an den Arzt überwiesen wird. "In anderen Kommunen hat man damit gute Erfahrungen gemacht", sagte Wöhrl.

(emy)
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