Viersen Stadt drohen 1,4 Millionen an Unterhalt

Viersen · Für alleinerziehende Eltern, deren Partner den Unterhalt schuldig bleiben, ist die Verwaltung oft die letzte Rettung

Rund 1,4 Millionen Euro wird die Stadtverwaltung Viersen in diesem Jahr voraussichtlich an Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende ausgeben - deutlich mehr, als sie noch im Vorjahr zahlen musste (1,23 Millionen Euro).

Die Stadtverwaltung springt bei Alleinerziehenden ein, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil nicht für seinen Nachwuchs aufkommt. Unterhaltsvorschuss wird für alle Kinder bis zwölf Jahre gewährt - maximal sechs Jahre lang. Fünf Fünfzehntel der Kosten trägt der Bund, zwei Fünfzehntel das Land, den Rest die Stadt. Meist sind es Mütter, die der drohenden Armut nur durch den Weg zum Jugendamt entgehen können.

"Die Entwicklung lässt sich schwierig prognostizieren", sagt Elke Terkatz vom Fachbereich Soziales und Wohnen. Bereits zwei Trennungen mit mehreren unterhaltspflichtigen Kindern würde die jährlichen Kosten deutlich ansteigen lassen. Die für 2016 in den Haushalt eingeplante Summe sei großzügig bemessen. In den vergangenen fünf Jahren habe es laut Terkatz in Viersen keinen einheitlichen Trend gegeben. "Die Fallzahlen sind leicht rückläufig. Eine alleinige eindeutige Ursache lässt sich dafür nicht feststellen", sagt die Mitarbeiterin der Abteilung Soziale Hilfen. Gerade die Fallzahlen seien schwer zu prognostizieren: Die Anzahl der Trennungen und die der davon betroffenen unterhaltspflichtigen Kinder sei nicht vorherzusehen.

Allgemein steigt die Zahl der Alleinerziehenden: Nach Daten des Bundesministeriums für Familie sind von rund 8,1 Millionen Familien knapp 20 Prozent alleinerziehend. In vielen Städten nehmen die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss deutlich zu. Eine mögliche Erklärung, warum die Ausgaben in Viersen nicht so rasant steigen: "Wir ziehen die Unterhaltspflichtigen konsequent zur Zahlung heran", sagt Elke Terkatz. Da immer noch mehr Kinder allein bei ihren Müttern leben, sind es meist Väter, die sich um den Unterhalt drücken - und die die Stadtverwaltung aufspüren muss.

Wie so ein Fall abläuft: Eine Mutter sucht das Jugendamt auf und belegt mit Kontoauszügen, dass sie keinen Unterhalt bekommt. Die Mitarbeiter schreiben den säumigen Zahler an. "Wir räumen dann eine Frist von 14 Tagen ein", sagt Elke Terkatz. Ihre Erfahrung: Manche Väter wollen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, wissen aber nicht wie viel und reagieren dann sofort mit einer Überweisung, sobald sie den offiziellen Brief von der Stadt erhalten haben.

Andernfalls setzt die Verwaltung auf zivilrechtliche Schritte: "Die Unterhaltsansprüche werden gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt", sagt Terkatz.

Wie hoch diese "Erfolgsquote nach Erinnerung" ist, kann Elke Terkatz nicht sagen. Diese Zahlen werden nicht erfasst. Eindeutig seien die Fälle, in denen beide Eltern Sozialhilfe erhalten haben und der Vater nach einer Trennung keinen Unterhalt zahlen könne. Aber auch Väter mit regelmäßigen Einkommen bleiben den Unterhalt schuldig - auch für sie muss die Stadtverwaltung mit einem Vorschuss einspringen.

(RP)
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