Schwalmtal So wird der Kanal geprüft

Schwalmtal · Auf alle Eigenheimbesitzer kommt ab 2011 die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen zu. So will es das Landeswassergesetz. Danach müssen die Leitungen alle 20 Jahre erneut überprüft werden.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist laut Landeswassergesetz verpflichtet, die Dichtheit seiner Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Bei Neubauten wird das sofort gemacht, alle älteren Häuser sind bis 2015 dran – es sei denn, die Gemeinde legt andere Fristen fest. Und das ist der Schwalmtal der Fall: Dort haben die Schwalmtalwerke die Frist bis 2023 gesetzt. Ein Plan im Internet verrät, welches Haus (mit Straße und Hausnummer) wann dran ist. Außerdem erhalten die Grundstückseigentümer auch schriftlich Bescheid von den Schwalmtalwerken.

Die Verunsicherung ist bislang groß. Michael Pesch, Vorstand der Schwalmtalwerke, rät zur Besonnenheit: Vor den Fristen bestehe in der Regel kein Anlass, kurzfristig eine Dichtheitsprüfung in Auftrag zu geben. Zugleich weist das Unternehmen auf die Gefahren hin, die sich aus so genannten Haustürgeschäften ergeben können. Die Schwalmtalwerke stellen für die Beratung der Eigentümer jetzt zwei neue Mitarbeiter ein, die bei Fragen weiterhelfen sollen.

Kein Schmutzwasser ins Erdreich

Mit der Dichtheitsprüfung soll sichergestellt werden, dass kein Schmutzwasser aus privaten Abwasserleitungen ins Erdreich gelangt. Von der Überprüfung betroffen sind alle Leitungen, die unzugänglich sind oder in der Erde liegen – vom Haus bis zum öffentlichen Kanal. Das können leicht mehrere Meter unter dem Haus sein – je nachdem, wie viele Anschlüsse und Abzweigungen es von den Leitungen gibt. Die Dichtheitsprüfung selbst darf nur von besonders geschulten Fachleuten durchgeführt werden. In Schwalmtal gibt es fünf Unternehmen, die insgesamt 15 Mitarbeiter inzwischen entsprechend geschult haben. Im ersten Schritt werden die Abwasserleitungen mit Hochdruck kräftig gespült, dann fährt eine TV-Kamera durch den Kanal und hält den Zustand der Leitungen fest. Am Bildschirm können auch Eigenheimbesitzer später sehen, ob und wo die Leitung vielleicht einen Riss hat.

Reparieren oder erneuern

"Dann haben wir mehrere Möglichkeiten, den Schaden zu beheben", erklärt Heinz Münten, der seit 22 Jahren in Schwalmtal einen Betrieb für Sanitär- und Heizungstechnik führt und dessen Unternehmen auch die Dichtheitsprüfung anbietet. So gebe es etwa die Möglichkeit, einen neuen Kunststoffkanal zu verlegen – oder eine Art Schlauch in das Rohr einzuführen und damit das Rohr an der Schadstelle zu verschließen. In Einzelfällen könne man auch überlegen, die im Boden verlegten Leitungen abzuklemmen und neue Rohre für Waschmaschine oder Kellerdusche oberirdisch zu verlegen, "zum Beispiel an der Kellerdecke". Er setze auf individuelle Lösungen, "niemand muss Angst haben, dass der ganze Garten umgegraben oder der Keller aufgerissen werden muss".

Sind die Reparaturen behoben oder keine Schäden am Kanal sichtbar, geht es an die eigentliche Dichtheitsprüfung: Dazu werden die Anschlüsse luftdicht verschlossen, dann wird Wasser in den Kanal gegossen. Wenn der Wasserspiegel nicht sinkt, ist der Kanal dicht – und dafür erhalten Eigenheimbesitzer dann ein Zertifikat, das der Gemeinde auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Und wenn der Wasserspiegel sinkt? "Dann muss man wieder mit der Kamera rein und gucken, ob man einen Schaden vielleicht übersehen hat", sagt Münten.

Die Dichtheitsprüfung kann für Eigenheimbesitzer auch vor der gesetzten Frist dann sinnvoll sein, wenn sie ihr Haus verkaufen wollen: Wie den Energieausweis werden Hauskäufer künftig wohl auch das Zertifikat der Kanaldichtheit sehen wollen. Sonst kämen weitere, unkalkulierbare Kosten für eine mögliche Kanalsanierung auf den Hauskäufer zu.

(RP)
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