Schwalmtal Schwalmtal: Keine Verbrennung von Gartenabfällen in der Gemeinde

Schwalmtal · Der Herbst ist die Zeit, um verschiedene Gehölze im Garten zurückzuschneiden. Alte, abgestorbene Äste und Blätter werden entfernt, damit den Bäumen und Sträuchern mehr Kraft für die Überwinterung bleibt und sie im Frühling üppiger austreiben. Dies und der Laubabwurf führt im Herbst zu größeren Mengen von Gartenabfällen.

Die Gemeinde Schwalmtal weist nun noch einmal darauf hin: "Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist Schwalmtal nicht erlaubt." Das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen sei eine unzulässige Abfallbeseitigung und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Ausgenommen sind die Brauchtumsfeuer zu Ostern und Sankt Martin, soweit dafür ausschließlich pflanzliche Teile verwendet werden. Diese Traditionsfeuer dürfen aber nur zur Brauchtumspflege und nicht zur Abfallbeseitigung durchgeführt werden - und bedürfen der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Schwalmtal.

Zudem weist man seites der Verwaltung darauf hin, dass neben der braunen Tonne auch mehrmals im Jahr Bündelabfuhren stattfinden. Auf dem Gebiet der Gemeinde nimmt die EGN Grünabfälle dabei mit. Die Abfuhrtermine sind dem Abfallkalender zu entnehmen. Fallen größere Abfallmengen an, so können diese kostenpflichtig entweder am Entsorgungsstandort Viersen auf den Süchtelner Höhen (Hindenburgstraße) oder auch bei der Firma RVA Waldniel e.K., Hühnerkamp 5, 41366 Schwalmtal, direkt angeliefert werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort