Viersen Schöffengericht verurteilt süchtige Diebin zu zwei Jahren Jugendstrafe

Viersen · 20-Jährige musste sich wegen Diebstahls und Schwarzfahren verantworten.

 Seit ihrem 13. Lebensjahr konsumierte die Angeklagte Heroin.

Seit ihrem 13. Lebensjahr konsumierte die Angeklagte Heroin.

Foto: ILG

Für das Jugendschöffengericht ist die Angeklagte keine Unbekannte. Die 20-Jährige verbüßt bereits eine einjährige Jugendstrafe wegen mehrfachen Diebstahls. Jetzt musste die junge Frau - die seit ihrem 13. Lebensjahr Heroin konsumiert - unter anderem wegen Diebstahls wieder einmal auf der Anklagebank Platz nehmen. Immer wieder wirft sie verlegene, aber auch hilfesuchende Blicke auf die Mutter, die vom Zuschauerraum aus die Gerichtsverhandlung verfolgt. Bereitwillig schilderte die Angeklagte eine jahrelange Drogenkarriere, in der sie sich am Ende noch Kokain beschaffte.

Die 20-Jährige hat sieben Entgiftungen hinter sich und ist bisher nach Therapien und selbst nach einem Methadonprogramm immer wieder rückfällig geworden. Aus Wohngruppen verschwand sie vorzeitig.

Die Diebstähle und Schwarzfahrten, die ihr die Staatsanwältin vorwirft, gibt die Angeklagte ohne Weiteres zu. So hat sie in Viersen und im Umland in Geschäften und in Warenhäusern gestohlen. Im Zug vermisste ein Fahrgast seine Geldbörse. Die heroinsüchtige Angeklagte hatte sie im Juli vergangenen Jahres während einer Fahrt gestohlen. Als Schwarzfahrerin fiel sie im Sommer 2014 auf, als sie in Krefeld am Hauptbahnhof ihren Drogendealer treffen wollte.

Verlegen gab die drogenabhängige junge Erwachsene zu, sich auch für die Drogenbeschaffung prostituiert zu haben. So habe sie im November vegangenen Jahres einem früheren Kunden das Portemonnaie mit 85 Euro abgenommen, als sie in dessen Wohnung war. "Das war genau die Summe, die er mir schuldete", sagte die Angeklagte im Gerichtssaal. Danach rannte sie davon und warf das leere Portemonnaie weg.

Die heroinsüchtige Angeklagte stamme aus schwierigen familiären Verhältnissen, machte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe klar. Sie empfahl für die 20-Jährige noch die Anwendung von Jugendstrafrecht. Am Ende forderte die Staatsanwältin für die Angeklagte eine zweijährige Einheitsjugendstrafe. Dem schloss sich das Jugendschöffengericht an und verurteilte die junge Frau wegen Diebstahls in sechs Fällen und wegen Beförderungserschleichung zu zwei Jahren Jugendstrafe.

Das Urteil enthält eine frühere Jugendstrafe. Von Bewährung ist diesmal keine Rede. Die Angeklagte mit dem gut gefüllten Vorstrafenregister muss die zwei Jahre verbüßen. Eine Therapie, die sie zuletzt nach zwei Tagen abgebrochen hatte, kann sie trotzdem absolvieren. Die 20-Jährige akzeptierte die Strafe sofort.

(RP)
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