Wintereinbruch Viersener klagen über Räumdienst

Viersen · Trotz heftiger Schneefälle waren auch Hauptverkehrsstraßen in Viersen nicht schneefrei. Bei der Stadt gab es viele Beschwerden. Die Verwaltung erklärt, die Räumdienste hätten weit über das gesetzlich Geforderte hinaus gearbeitet.

 Autofahrer tasten sich am Sonntag über den verschneiten Willy-Brandt-Ring.

Autofahrer tasten sich am Sonntag über den verschneiten Willy-Brandt-Ring.

Foto: F.H. Busch

Als Silke Mühlenbach am Sonntagmittag mit dem Auto in Viersen unterwegs war, musste sie gleich mehrere Rutschpartien mit ansehen. "Im Kreisverkehr an der Gladbacher Straße/Hohlstraße rutschten mehrere Autos gegen den Bordstein", berichtet sie. "Es waren noch nicht einmal die Hauptverkehrsstraßen geräumt." Auch als sie gegen 13.30 Uhr auf dem Rückweg nach Hause war, sei an der Gladbacher Straße, der Brüsseler Allee, dem Willy-Brandt-Ring und der Ernst-Moritz-Arndt-Straße nicht geräumt worden. Auch in sozialen Netzwerken wurde am Montag die Frage diskutiert, ob die Stadt Viersen ihre Räumpflichten verletzt hat. Bei der Stadt gab es zahlreiche Beschwerdeanrufe.

"Die Mitarbeiter der Städtischen Betriebe sind seit Freitag im Dauereinsatz", erklärte Stadtsprecher Frank Schliffke. 48 Frauen und Männer waren am Wochenende und auch am Montag noch damit beschäftigt, die Straßen in Viersen schneefrei zu halten. "Bis Montagvormittag wurden 75 Tonnen Streusalz, 10.000 Liter Feuchtsalz und 50 Tonnen Sand verbraucht."

Wintereinbruch in NRW: Schnee sorgt für zahlreiche Unfälle
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Schnee sorgt in NRW für zahlreiche Unfälle

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Foto: dpa, dy wst

Schliffke weist auf die rechtlichen Grundlagen hin: "Verpflichtet ist die Stadt dazu, auf ihren eigenen Straßen unter der Woche um 4 Uhr, am Wochenende um 6 Uhr den Streudienst zu starten. Um 20 Uhr endet die Streupflicht", erklärt der Stadtsprecher. Und: "Schneit es dauerhaft, beginnt die Räumpflicht erst mit dem Ende des Schneefalls." Deshalb begannen die Mitarbeiter am Sonntag auch erst um 12 Uhr. "Vorher hatte es noch geschneit. Die Räumfahrzeuge verfestigen denn Schnee, fällt frischer Schnee darauf, steigt die Rutschgefahr", erklärt der Stadtsprecher.

Allerdings seien die städtischen Räumtrupps durchaus auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten unterwegs gewesen. Am Sonntag zum Beispiel bis gegen 21.30 Uhr. "Einsatzbeginn war am Freitag um 23 Uhr." Die Kreispolizei fragte den Bereitschaftsdienst der städtischen Betriebe an, ob er ausrücken könne. Insbesondere auf der Hindenburgstraße - für sie ist eigentlich Straßen NRW zuständig - sei die Situation schwierig. "Für die städtischen Betriebe war dieser Hilferuf der Polizei Anlass, eine vollständige Hauptstreuung der Fahrbahnen im Stadtgebiet zu beginnen", berichtete Schliffke. Der erste Einsatz dauerte bis Samstag, 15 Uhr. "Bis dahin waren auch die Streu- und Räumpläne für Rad- und Gehwege abgearbeitet."

Schliffke betonte: "Die städtischen Betriebe beschränken sich nicht auf die Straßen, für die die Stadt die Straßenbaulast trägt. Auch Straßen, auf denen die Hauptpflicht zur Räumung den Kreis Viersen oder Straßen.NRW trifft, werden abgefahren." Allerdings ist die Stadt nicht verpflichtet, auf allen Straßen zu räumen: "Für viele Anliegerstraßen sind nach der Straßenreinigungssatzung die Grundstückeigentümer für den Winterdienst verantwortlich."

Die Polizei meldete am Montag 15 weitere witterungsbedingte Unfälle von Samstagnachmittag bis Montagmorgen. So rutschte am Sonntag der Fahrer eines niederländischen Autos auf der Düsseldorfer Straße in den Wagen eines 41-jährigen Süchtelners, der vor einer roten Ampel wartete. Der Unfallfahrer erklärte, er müsse sofort ins Krankenhaus. Dort wurde zwar sein Auto gefunden, der Fahrer blieb aber unauffindbar. Die Polizei ermittelt wegen Unfallflucht. Doppeltes Pech hatte ein zwölfjähriges Mädchen aus Nettetal: Erst fuhr ein Autofahrer in den Wagen, in dem es saß. Dabei wurde die Nettetalerin leicht verletzt. Als sie im Rettungswagen behandelt wurde, rutschte ein Lieferwagen in das Fahrzeug. Polizeisprecherin Antje Heymanns rät: "Fahren Sie bei winterlichen Verkehrsverhältnissen nur mit Winter- oder Allwetterreifen und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den schneeglatten Fahrbahnen an. Die angemessene Geschwindigkeit liegt dabei teilweise deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit."

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(mrö)
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