Viersen Räuberische Erpressung: Vier Jahre Haft für Nettetaler

Viersen · Um Geld und Amphetamine zu erbeuten, bedrohten zwei Männer eine Gruppe mit einer Gaspistole

Am Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, sind jetzt die Urteile gegen zwei einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Nettetal und Mönchengladbach (27 und 25 Jahre alt) ergangen. Beiden war schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit dem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen worden, dem 27-Jährigen zusätzlich noch vorsätzliche Körperverletzung. Sowohl der Nettetaler als auch der Mönchengladbacher erhielten eine Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung. Zudem ordnete das Gericht im Fall des 27-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Die Angeklagten zeigten sich geständig. Sie gaben zu, im Januar eine Wohnung in Nettetal aufgesucht zu haben, in der sich laut ihren Aussagen "so fünf bis sechs Leute" befanden. Mit einer der Personen hatte sich der 27-jährige Beschuldigte zwecks des Erwerbs von hundert Gramm Amphetamin verabredet.

Bereits im Vorfeld hatten sich die jungen Männer entschlossen, die Anwesenden in der Wohnung zu berauben. Beim Betreten der Räumlichkeit bedrohten sie die Leute mit einer nach eigenen Angaben nicht geladenen Gaspistole und forderten sie auf, ihnen Geld und Betäubungsmittel auszuhändigen. Zudem sammelte der Nettetaler die Handys der Geschädigten ein, "damit keiner die Polizei anrufen" konnte.

Auf diese Weise erbeuteten die Männer etwa 700 Euro Bargeld sowie die "bestellten" Amphetamine. Zudem attackierte der 27-Jährige beim Verlassen der Wohnung noch zwei Männer mit Kopfnüssen. "Bei einem dachte ich, er wolle mich angreifen und habe das deshalb gemacht", erklärte der Beschuldigte.

Die Angeklagten gaben zu, seit Jahren drogenabhängig zu sein. Der Nettetaler hat außerdem keinen festen Wohnsitz. Derzeit befinden sich beide in Untersuchungshaft. Seitdem konsumiere er keine Drogen mehr, berichtete der Nettetaler. Die Männer wollen in der Haft ganz von den Betäubungsmitteln wegkommen, vor allem, weil sie in festen Partnerschaften leben. Die Lebensgefährtinnen haben nichts mit Drogen zu tun haben.

(sste)
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