Viersen Polizei warnt: Gruselclowns nicht angreifen

Viersen · Gruselclowns auch im Kreis Viersen: Einer bislang unbestätigten Angabe zufolge soll auch ein Horrorclown am vergangenen Sonntagabend in Kempen-St. Hubert gesichtet worden sein. Die bislang vorliegende einzige Aussage zu dem Clown, der auf der Tönisberger Straße gesehen worden sein soll, wird, so die Kreispolizei Viersen, noch überprüft. Sollten weitere Zeugen diesen Clown gesehen haben, so sollen sich diese bei der Polizei zu melden unter Ruf 02161 3700.

Am vergangenen Wochenende gab es in ganz NRW Attacken von Clownmasken-Träger. NRW-Innenminister Jäger kündigte ein hartes Vorgehen gegen die Täter an. Die Gruselclowns, die Menschen erschrecken wollen, hatten in einigen Fällen nach Polizei-Angaben auch Waffen bei sich, es kam zu gewalttätigen Angriffen. "Zudem häufen sich im Netz Falschmeldungen zu Gruselclowns, die die Menschen verunsichern und manche Menschen auch zu - nicht immer vom Notwehrrecht gedeckten - Reaktionen provozieren könnten", so ein Sprecher der Viersener Polizei. Das bloße Erschrecken von Menschen ist laut Polizei zunächst zwar keine Straftat. Allerdings können sich die Clowns einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, wenn ein Mensch sich vor Schreck oder auf der Flucht verletzt. Das Mitführen und Drohen von und mit Waffen erfordert polizeiliches Einschreiten und - je nach Lage - provoziert die Gruselgestalt Reaktionen der Einsatzkräfte, die nicht absehbar sind, warnt die Polizei.

Der Rat der Polizei: Die Clowns beobachten, nicht selbst eingreifen und die Polizei alarmieren.

(busch-)
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