Kreis Viersen Nur jede zweite Immobilie hat Kanal-TÜV

Kreis Viersen · Eigentümer müssen in Wasserschutzgebieten den Zustand der Abwasserkanäle auf ihrem Grundstück überprüfen lassen und auf Nachfrage ihrer Kommune eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Eine erste Frist ist Ende letzten Jahres verstrichen. Sie betraf Immobilien, bei denen die Schmutzwasserleitungen vor mehr als 51 Jahren verlegt worden sind. Doch bislang hat gerade mal die Hälfte aller betroffenen Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle bei seinem Altbau durchführen lassen, teilte die Verbraucherzentrale NRW gestern mit. "Wer keine anerkannte Prüfbescheinigung vorlegen kann, muss mit einem Verwaltungsverfahren oder einem Bußgeld rechnen, wenn dies in der städtischen Entwässerungssatzung so geregelt ist. Unabhängig davon kann auch die untere Umweltbehörde einen Nachweis verlangen", rät die Verbraucherzentrale NRW zum Zustands- und Funktions-Check der Abwasserleitungen auch im Nachhinein. Was Käufer eines Altbaus in einem Wasserschutzgebiet hierzu wissen müssen, erklärt das Team Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW:

• Abwasserleitungen, die vor 1965 in Wasserschutzgebieten verlegt wurden, mussten bis Ende letzten Jahres geprüft werden. Bei Häusern mit später verlegten Leitungen steht eine Inspektion bis Ende 2020 an. Wird bei der Zustandskontrolle ein Schaden festgestellt, müssen Eigentümer je nach Schwere des Schadens eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre durchführen. Die bisherige Überprüfung hat gezeigt, dass etwa ein Fünftel der Abwassersysteme kurzfristig saniert werden muss.

• Wer eine Immobilie in einem Wasserschutzgebiet erwerben will, die mehr als 51 Jahre auf dem Buckel hat, muss auf Verlangen einen Prüfnachweis für die hauseigene Abwasseranlage vorlegen. Hat der Voreigentümer die Prüfung versäumt, ist der neue Eigner verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitungen kontrollieren zu lassen und gegebenenfalls für festgestellte Schäden aufzukommen.

• Nur anerkannte Sachkundige dürfen den Zustand und die Funktionstüchtigkeit von Schmutzwasserkanälen überprüfen.

Gratisberatung bietet die Verbraucherzentrale NRW unter Telefon 0211 3809300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr; dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr oder per Mail unter kanaldichtheit@ verbraucherzentrale.nrw

(RP)
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