Viersen Nach Disko-Streit landeten drei Schüler vor Gericht

Viersen · Zu Prozessbeginn vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht saßen drei Schüler (20 und 21 Jahre alt) nebeneinander auf der Anklagebank. Nicht zum ersten Mal. Die Viersener waren bereits in der Vergangenheit mit Jugendstraftaten aufgefallen.

Sowohl in der Nacht zum 26. April als auch am 23. August 2015 war das Trio in einer Gladbacher Altstadt-Diskothek mit brutalen Rempeleien und hohem Alkoholkonsum aufgefallen.

"In das Lokal gehen wir oft, von Mitternacht bis morgens fünf Uhr. Dann trinken und tanzen wir", berichtete das Angeklagten-Trio.

So kam es auch im August 2015 draußen vor der Tür der Diskothek zu einigen Auseinandersetzungen. Aber einer der 20-jährigen angeklagten Viersener hat einen Zwillingsbruder, der während der Verhandlung als Zeuge auftreten musste. Da sich die Zwillinge so unglaublich ähnlichsahen, war am Ende deren Beteiligung an einer Auseinandersetzung nicht mehr eindeutig aufzuklären. Anders sah es bei dem 21-Jährigen aus. Ihm warf der Staatsanwalt Raub vor. Der 21-Jährige gab ohne weiteres zu, den beiden Geld abgenommen zu haben. Er sei so betrunken gewesen, dass er sich weder an die Partynacht noch an den Tag im August erinnern könne.

Das wurde von Zeugen bestätigt: "Der hat gelallt und geschwankt". Danach beschloss das Gericht, den Fall des 21-Jährigen abzutrennen, weil ein Sachverständiger zunächst über dessen Schuldfähigkeit ein Gutachten erstellen muss. So blieben gestern allein die beiden 20-Jährigen auf der Anklagebank zurück. Übrigens hat der 21-Jährige das geraubte Geld später den jungen Männern zurückgegeben und sich entschuldigt.

Ein 23-jähriger Disco-Besucher belastete den angeklagten Zwillingsbruder; dieser habe ihn in der Aprilnacht 2015 draußen vor der Diskothek zu Boden geschlagen. In der Nacht habe es Tumult gegeben. "Ich habe gar nichts gemacht. Ich wurde geschubst und einfach niedergeprügelt", so der 23-Jährige in seiner Zeugenaussage vor dem Jugendschöffengericht.

Am Ende sprach das Jugendschöffengericht den 20-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Er habe nur in Notwehr gehandelt.

Freigesprochen wurde auch der Zwillingsbruder, aber nur, was den Vorwurf vom 23. August 2015 betraf. Dagegen waren Staatsanwalt und Gericht überzeugt, dass sich der angeklagte Zwillingsbruder in der Aprilnacht an der Körperverletzung beteiligt hat.

Der 20-Jährige, der bereits in einer eigenen Wohnung lebt, wurde vom Richter nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe von 1750 Euro (50 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt.

(RP)
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