Viersen Mehr Geld für alle freiwilligen Wehrleute?

Viersen · Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Leiter der freiwilligen Feuerwehr Viersen? Darüber sollte eigentlich jüngst der Ordnungsausschuss befinden, doch das Thema flog kurzfristig von der Tagesordnung. Hintergrund: Die CDU hält die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung von aktuell 175 auf künftig 773 Euro monatlich für zu hoch.

Viersen: Mehr Geld für alle freiwilligen Wehrleute?
Foto: Busch Franz-Heinrich

"Eine Anhebung um 342 Prozent der bisherigen Zuwendung ist den meisten Menschen kaum zu erklären", sagt Ralf Robertz, ordnungspolitischer Sprecher der CDU. Zudem sei es falsch, nur den freiwilligen Wehrleuten in Führungspositionen eine höhere Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. "Sehen wir uns die Zuwendungen der aktiven Ehrenamtlichen in der Feuerwehr an, egal ob es der gemeine Feuerwehrmann oder die Löschzugführer und deren Stellvertreter sind, dann sehen wir dort auch in Bezug auf den zukünftigen Nachwuchs dringenden Handlungsbedarf", sagt Robertz.

Hintergrund der Debatte ist ein neues Gesetz: Es verlangt für die ehrenamtlichen Wehrkräfte in Führungspositionen ab 2017 eine "angemessene Aufwandsentschädigung". Die Landesregierung ist in Sorge, weil immer mehr Leitungspositionen bei freiwilligen Feuerwehren in NRW angesichts der mickrigen Bezahlung vakant bleiben.

Bei einer Bürgermeisterkonferenz einigten sich die Stadtoberhäupter im Kreis Viersen auf eine einheitliche Regelung: Der Wehrleiter soll eine doppelt so hohe Entschädigung wie ein Ratsmitglied erhalten, sein Stellvertreter so viel wie ein Ratsmitglied. Während in den übrigen Kommunen des Westkreises bereits entsprechende Neuregelungen politisch abgesegnet wurden, hat der zuständige Ausschuss in Viersen noch nicht entschieden. In Viersen arbeitet die freiwillige Feuerwehr auch mit hauptamtlichen Kräften.

Deren Leiter arbeitet ehrenamtlich; als Fachbereichsleiter "Feuerwehr und Zivilschutz" der Stadt Viersen verfügt er über ein Einkommen als Beamter nach A15. Ist da eine Anhebung der Aufwandsentschädigung auch angemessen? Aus Viersens CDU kommen klare Signale, dass die Christdemokraten die vorgeschlagene Höhe nicht angemessen finden. Allerdings: Wie hoch angemessen ist, darüber haben nicht die Politiker in den Kommunen zu entscheiden. Das ist laut Gesetz Sache des NRW-Innenministeriums. Das hatte gegen die Regelung im Kreis Viersen keine Einwände.

In der CDU geht die Überlegung dahin, allen Wehrleuten die Aufwandsentschädigungen in gleicher Relation zu erhöhen wie dem Wehrleiter. "Denkbar wäre auch, das Ganze mit einer zusätzlichen Rentenversicherung zu koppeln", sagt Robertz und verweist auf die Gemeinde Baesweiler, die vor zwei Jahren solch eine Zusatzversorgung eingeführt hat. In eine ähnliche Richtung gehen auch die Überlegungen der Fraktion FürVie: "Bei einer Erhöhung sollten nicht nur die Leitung, sondern auch die anderen Mitarbeiter, bis hin zum Jugendwart, berücksichtigt werden", sagt Fraktionschef Hans-Willi-Pertenbreiter. So würde es für sie teilweise nur 40 Euro als Aufwandsentschädigung geben. "Zu wenig", meint Pertenbreiter.

Zudem will er auch die finanzielle Unterstützung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Viersen erhöhen. "4,10 Euro pro Stunde ist nicht ausreichend." FürVie werde einen entsprechenden Antrag stellen. Insgesamt kalkuliert die Stadt Viersen in diesem Jahr eine Kostenpauschale für Einsätze der freiwilligen Wehrleute von 4520 Euro plus 5000 Euro für Hydrantenkontrollen. Eine Erhöhung ums 3,4-Fache würde einen Mehrbetrag von knapp 23.000 Euro verursachen.

Der Ordnungsausschuss sowie in der weiteren Beratungsfolge der Haupt- und Finanzausschuss und abschließend der Rat werden sich mit diesen Themen befassen. Die nächste ordentliche Sitzung des OSVA ist für den 21. Februar 2017 geplant.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, Viersen habe eine Berufsfeuerwehr. Das ist falsch. Es gibt in Viersen eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Daraus folgen ehrenamtliche Führungsstrukturen, die von denen einer Berufsfeuerwehr erheblich abweichen. Insbesondere wird die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr als Ehrenamt ausgeübt und ist nicht mit dem Gehalt bezahlter Bestandteil der Aufgaben des Fachbereichsleiters "Feuerwehr und Zivilschutz" der Stadt Viersen.

(RP)
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