Viersen Küppers' Weggang kann für die Stadt teuer werden

Viersen · Nach Einschätzung des Experten für Beamtenrecht, Christian Koch, ist die "Causa Küppers" ein außergewöhnlicher Vorgang. Der Professor für Verwaltungsrecht der Universität Speyer sagte im Interview mit unserer Redaktion, dass zwischen den Zielen einer städtischen Wirtschaftsförderung und einer Grundstücksmarketing-Gesellschaft ein Interessenkonflikt möglich sei. Ein Beamter des höheren Dienstes hätte im Sinne der Treuepflicht auf eine intensive Prüfung drängen müssen. Darin liege womöglich eine Dienstpflichtverletzung.

Das Personal- und Vergütungskonstrukt der "Causa Küppers" sah vor, das Küppers als verbeamteter Wirtschaftsförderer besoldet wurde und zugleich als GMG-Geschäftsführer einen monatlichen Festbetrag plus einer jährlichen erfolgsorientierten Tantieme erhielt. Eine erfolgsabhängige Entgeltstrukturen und das Alimentationsprinzip eines Beamten passen laut Koch nicht zusammen. Zum Disziplinarverfahren sagte der Experte: Küppers habe auch während des Verfahrens die Möglichkeit, sich wegzubewerben. Sollte der Wirtschaftsförderer in die freie Wirtschaft wechseln und das Beamtenverhältnis beenden, müsste die Stadt Viersen Altersrückstellungen zahlen.

(saja)
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