Kreis Viersen Kreis vertagt Votum zu Haupt-Kreisbrandmeister

Kreis Viersen · Der Kreisausschuss hat die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Kreisbrandmeister gebilligt. Ob auch der hauptamtliche Kreisbrandmeister derart entschädigt wird, wird erst 2018 entschieden

Der Weihnachtsfrieden ist gerettet. Die Diskussion um die Höhe der Aufwandsentschädigung des Kreisbrandmeisters wurde einerseits beendet - und andererseits vertagt. Der Kreisausschuss stimmte dem Vorschlag der CDU-Fraktion zu, sich zunächst nur mit dem ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister zu befassen. Die Regelung für den demnächst hauptamtlichen Kreisbrandmeister soll die Kreistag bis Mai 2018 treffen. Dem müssen die Mitglieder in der Kreistag-Sitzung am heutigen Donnerstag, 14. Dezember, aber noch zustimmen.

Eines war unbestritten: Dem derzeit noch ehrenamtlich tätigen Kreisbrandmeister steht eine Aufwandsentschädigung für seine nicht an übliche Arbeitszeiten geknüpfte Tätigkeit zu. Nach einem Beschluss des Kreistages vom 25. Juni 2015 hat er bisher 392 Euro im Monat erhalten, diese Summe wird ergänzt um zusätzlich eine Reisekostenpauschale in Höhe von 125 Euro und eine Dienstzimmerpauschale von 92 Euro.

Nach Vorschlag der Verwaltung soll er nun 457,10 Euro erhalten - das ist der Betrag, den auch ein Mitglied des Kreistages im Monat erhält. Die anderen Pauschalen bleiben unverändert. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2017 und bis zum 30. April 2018. Dann nämlich wird der aktuelle Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel aus Willich aus seinem Ehrenamt ausscheiden.

Wegen neuer gesetzlicher Regelungen wird der ehrenamtliche Kreisbrandmeister ersetzt am 1. Mai 2018 durch einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister. Dieser hat sein Büro in der Kreisverwaltung und ihm wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Doch ob auch er eine Aufwandsentschädigung erhält, das ist die Frage, um die sich die Politiker noch streiten. Nach dem Wortlaut Paragraph 12, Absatz 7, des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) kann der Kreisbrandmeister eine solche Entschädigung erhalten, er muss sie aber nicht bekommen. Dazu müssen die Politiker im nächsten Frühjahr eine Entscheidung treffen.

In den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen sind die neuen Sätze der Aufwandsentschädigungen bereits in Kraft. Die Bürgermeister hatten sich bei einer Konferenz im Herbst 2016 darauf geeinigt, den Wehrführern den doppelten Satz der jeweiligen Ratsdiäten (gestaffelt nach Größe der Gemeinden) zu bewilligen. Die Stellvertreter sollten dann den normalen Satz erhalten.

Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel hatte die Angleichung der Aufwandsentschädigungen in den Kommunen als "angemessen" bezeichnet. Er sah darin auch eine Wertschätzung der ehrenamtlichen Wehr, die oft spontan, am Wochenende und in ihrer Freizeit im Einsatz sei.

Etwas komplizierter stellte sich die Lage in Viersen dar, da der Chef der Freiwilligen Feuerwehr auch hauptberuflich Leiter der Berufsfeuerwehr ist. Nach Klarstellungen des NRW-Innenministeriums hat der Stadtrat dann Ende März 2017 auch die Aufwandsentschädigung beschlossen, gleichzeitig auch Erhöhungen für weitere Funktionsträger der Feuerwehr in den einzelnen Stadtteilen.

Von der ganzen Diskussion nicht betroffen sind die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, die auch nach dem 1. Mai 2018 ihren Dienst verrichten werden. Sie erhalten auf Vorschlag der CDU-Fraktion auch die volle Aufwandsentschädigung des jetzigen ehrenamtlichen Chefs, aber nur eine Reisekostenpauschale von 62 Euro - und das alles rückwirkend zum 1. Januar 2017.

(mme)
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