Schwalmtal Kompromiss für die Häuser am Hariksee

Schwalmtal · In der schon seit Jahren geführten Diskussion um "Schwarzbauten" am östlichen Hariksee zeichnet sich eine Lösung ab.

 Kirstin Knops fotografierte im Wettbewerb des Naturparks den Hariksee. Das Foto gehört zum Kalender 2015 und fängt die Idylle dort ein.

Kirstin Knops fotografierte im Wettbewerb des Naturparks den Hariksee. Das Foto gehört zum Kalender 2015 und fängt die Idylle dort ein.

Foto: Naturpark Schwalm-Nette/Knops

Kein Wort wurde bei der Diskussion im Planungsausschuss um einen neuen Bebauungsplan für das östliche Hariksee-Ufer so häufig bemüht wie "Kompromiss". Und Planungsamtsleiter Bernd Gather machte deutlich, dass der jetzt vorliegende Entwurf für einen neuen Bebauungsplan noch etliche Änderungen erfahren werde, bevor er verabschiedet werden könne. Als Zeitrahmen rechne er mit etwa zwei Jahren.

Das Thema ist indes nicht neu. Schon im Dezember 2010 hatte der Rat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen. Hintergrund waren sich häufende Beschwerden über "Schwarzbauten" in diesem Bereich. Um das beurteilen zu können, muss man die Historie kennen. Die bemühte sich Ulrich Faßbinder vom Planungsbüro Zimmermann aus Köln, der mit der Planung befasst ist, noch einmal zu erläutern: "Bautätigkeiten in diesem Bereich gibt es schon seit den 1920er Jahren", erklärte er. Im Jahr 1966 sei dann der jetzt noch gültige Bebauungsplan Am/3 aufgestellt worden.

Allerdings habe es damals schon viele Häuser gegeben, die bereits standen und deutlich größer waren, als es dieser B-Plan zuließ. Gather lieferte die konkrete Zahl nach: "Es waren 16 von 24 Häusern, die damals schon nicht dem Plan entsprachen." Der sieht eine Grundfläche von maximal 60 Quadratmetern plus zehn Quadratmetern Terrasse vor, eingeschossige Bauweise mit Flachdach oder einem nur minimal geneigten Dach, das auf keinen Fall zum weiteren Wohnraum ausgebaut werden kann. Außerdem legt der Plan ein Wochenendhaus-Gebiet fest, in dem nicht dauerhaft gewohnt werden soll.

Ein Sondergebiet mit Wochenendhäusern soll es auch in Zukunft bleiben. Allerdings möchten die Planer bei der Größe der Häuser andere Maßstäbe anlegen. "Grundsätzlich kann man zulassen, dass 20 Prozent der Grundstücksfläche versiegelt werden", erläuterte Faßbinder. "Das umfasst Haus, Terrasse, Gartenhaus und Wege." Die Schwierigkeit sei, eine andere Obergrenze als 60 Quadratmeter festzulegen, denn es gebe keine Norm, die das vorschreibe, nur einschlägige Gerichtsentscheide. Man habe bei der Suche ein Urteil gefunden, in dem 110 Quadratmeter Fläche noch für "mit der Eigenart eines solchen Gebiets vereinbar" angesehen wurden. Wenn man sich darauf stütze, könne man "einen Großteil der bestehenden Gebäude baulich sichern", so der Planer.

Im Uferbereich solle ein acht Meter breites Band entstehen, in dem pro Grundstück ein Steg und maximal ein Bootshaus erlaubt werden. Zudem gebe es auf diesen Grundstücken einen großen erhaltenswerten Baumbestand. Auch der soll durch den Bebauungsplan gesichert werden. Was die Einfriedungen der Grundstücke angeht, sollen Mauern unzulässig sein und Zäune zwischen den Grundstücken maximal zwei Meter hoch und aus durchsichtigem Geflecht sein.

Der Planungsausschuss hat den Plan einstimmig auf den Weg gebracht. Der Rat muss ihn nun durchwinken, dann können die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Da rechnet die Verwaltung mit "Gegenwind" zur aktuellen Planung. Wenn sie dann irgendwann Rechtskraft erlangt, wird der Kreis als Bauaufsichtsbehörde prüfen, auf welchen Grundstücken dann noch gegen geltendes Recht verstoßen wird. Gather kündigte an, der Kreis werde dann nach "sozialverträglichen Lösungen" suchen, konnte aber Rückbau-Verfügungen nicht für jeden Einzelfall ausschließen.

(hah#)
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