Schwalmtal Klagen über Hunde häufen sich

Schwalmtal · Im Schwalmtaler Rathaus melden sich immer wieder Bürger, die sich über freilaufende Hunde beschweren. Auch Hundekot ist ein Ärgernis. Die Verwaltung macht auf Pflichten aufmerksam

Immer wieder melden sich Bürger bei der Gemeindeverwaltung in Schwalmtal, um sich über freilaufende Hunde oder Hundekot zu beschweren. Meldungen über nicht angeleinte Hunde gebe es praktisch wöchentlich, sagt Thomas Höpfner vom Ordnungsamt. Mal riefen Leute an, weil sie beim Spaziergang oder einer Radtour einem freilaufenden Hund begegneten und Angst hatten, mal teilten Bürger mit, dass ein Hund irgendwo ein Grundstück verlassen könne, also nicht richtig gesichert sei, oder teilten mit, dass ein Halter den Hund auf dem Spielplatz ausführe.

Das kann teuer werden. Wird der Hund auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof ausgeführt, ist es egal, ob er an der Leine ist oder nicht: 30 bis 50 Euro kann das Ordnungsamt dafür als Verwarn- oder Bußgeld verhängen. Läuft der Hund im Ortsbereich frei herum, zahlt der Halter 25 Euro - und zwar unabhängig davon, ob ein kleiner Chihuahua ohne Leine unterwegs ist oder ein großer Berner Sennenhund. Lässt der Halter ein Hundehäufchen liegen, kann das Ordnungsamt 25 bis 35 Euro fordern. In öffentlichen Grünanlagen, beispielsweise im Kaiserpark in Waldniel, ist das besonders teuer: 35 bis 75 Euro kann es kosten, dort ein Häufchen liegenzulassen.

In Schwalmtal müssen Hunde innerhalb bebauter Ortsteile grundsätzlich an der Leine geführt werden, und zwar unabhängig von ihrer Größe. Und passiert ein Malheur, ist dies unverzüglich zu beseitigen. Wer sein Beutelchen vergessen hat, findet an elf Stellen im Gemeindegebiet Spender mit Häufchenbeuteln. Die Pflicht, den Kot zu entfernen, gilt auch außerhalb von Ortschaften, etwa auf Wirtschaftswegen. Tut der Halter das nicht, kann der Verstoß mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine geführt werden, dies entbinde den Halter jedoch nicht von seiner Pflicht, den Hund unter Kontrolle zu halten und diesen unverzüglich anzuleinen, wenn die Situation es verlange, teilt die Verwaltung mit. Darüber hinaus müssen Hundehalter sich an die Regelungen nach dem Landeshundegesetz halten und an den Naturschutz denken - auf den Wegen bleiben, nicht einfach mit Hund über eine Wiese rennen und dort, wo es in Schutzgebieten geboten ist, den Hund anleinen.

Häufiger im Gemeindegebiet kontrollieren will das Ordnungsamt nun nicht. "Wir legen uns jetzt nicht verschärft auf die Lauer", sagt Höpfner. "Aber wir wollen alle schützen, Hundehalter wie Nicht-Hundehalter. Wir möchten die Einsicht wecken. Man muss nicht immer bis zum Äußersten gehen."

(RP)
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