Brüggen Keine Haftpflicht für Flüchtlinge

Brüggen · Nachdem ein Brüggener einen Schaden erlitt, erwartete er von der Gemeinde, eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abzuschließen. Dies lehnte der Rat mehrheitlich ab

Muss die Kommune dafür aufkommen, wenn ein ihr zugewiesener Flüchtling einen Schaden verursacht? Mit dieser Frage sah sich der Brüggener Rat in seiner jüngsten Sitzung konfrontiert, nachdem sich ein Bürger bei der Gemeindeverwaltung gemeldet hatte: Ein Flüchtling habe die Schaufensterscheibe seines Ladenlokals zerstört. Wie die Verwaltung erläuterte, erwartete der Geschädigte von der Gemeinde, dass diese für alle Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung abschließt. Da der Verursacher mittellos sei, würden Schadenersatzforderungen ins Leere laufen. Bislang sind der Gemeindeverwaltung zwei solcher Fälle bekannt, in denen durch Flüchtlinge ein Sachschaden verursacht wurde.

Daraufhin hatte die Gemeindeverwaltung ein Angebot beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände (GVV) eingeholt. Seit einiger Zeit hat der GVV solch eine Haftpflichtversicherung im Portfolio, Kommunen können diese dort also abschließen. Nach Auskunft des GVV haben aber nur einige wenige der 396 Kommunen in NRW dies bislang getan.

In ihrer Vorlage für die Ratssitzung erläuterte die Verwaltung die Auswirkungen. Bei der Zahl der ihr zugewiesenen Flüchtlinge müsste die Gemeinde Brüggen jährlich einen Beitrag von 10.000 Euro zahlen. Die Verwaltung empfahl dem Rat, für Flüchtlinge keine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn viele Menschen in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung. Dem statistischen Bundesamt zufolge, so führte die Verwaltung aus, seien 15 Prozent der Bürger nicht privathaftpflichtversichert, unter den Arbeitslosen seien es gar 40 Prozent. Daher stelle die Absicherung der Flüchtlinge eine Ungleichbehandlung gegenüber den Bürgern dar, die finanziell ähnlich schlecht gestellt seien, so die Verwaltung. Auch gehöre die Absicherung Privater nicht zu den Aufgaben einer Gemeinde. Und weil die Erstattung nicht kostendeckend sei, würde die Versicherung zu weiteren finanziellen Belastungen für die Gemeinde führen.

Während Thomas Schmidt (CDU) meinte, dass mit dem Abschluss einer Versicherung für Flüchtlinge eine Ungleichbehandlung gegenüber finanziell schlechter gestellten Bürgern eintrete und Gottfried Optenplatz (SPD) feststellte, dass man dann auch alle anderen Bürger in die Haftpflicht einbeziehen müsste, schlug Bettina Brosterhus (Grüne) vor, die Haftpflicht für ein Jahr zu übernehmen, bis sich der Flüchtling eingefunden habe. Auch könnten Ehrenamtler Flüchtlinge auf Gefahren hinweisen, meinte Ulrich Siebert (Grüne). Andreas Bist (FDP) stellte fest: "Es wird Zeit, dass die private Haftpflicht in Deutschland Pflicht wird." Das werde auch in anderen Orten Deutschlands Thema sein. Mehrheitlich votierte der Rat schließlich dafür, die Flüchtlinge nicht zu versichern.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass es jedem freistehe, seine Privathaftpflicht um eine Forderungsausfallversicherung zu ergänzen. Dazu rät auch Horst Pawlik, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute im Bezirk Mittlerer Niederrhein. Hat jemand einen Schaden verursacht, haftet er grundsätzlich mit seinem Vermögen. Das teuer werden, daher sagt Pawlik auch: "Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung, die man kaufen kann." Er sagt: "Ich kann jedem nur raten, seine Privathaftpflicht entsprechend zu gestalten und eine Forderungsausfallversicherung zu wählen. Wenn mir jemand einen Schaden zufügt, der nicht zahlen kann und nicht versichert ist, übernimmt meine Haftpflichtversicherung den Schaden."

(RP)
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