Viersen Jury zeichnet die besten Bauten am Niederrhein aus

Viersen · Der Bund der Architekten sucht in einem Wettbewerb nach gut geplanten Gebäuden ab Baujahr 2014

 Bekam 2014 beim Wettbewerb "Gute Bauten" eine Anerkennung: Quartier am Gladbacher Vituspark des Architekten Burkhard Schrammen.

Bekam 2014 beim Wettbewerb "Gute Bauten" eine Anerkennung: Quartier am Gladbacher Vituspark des Architekten Burkhard Schrammen.

Foto: Riehle

Bereits zum siebten Mal lobt der Bund Deutscher Architekten (BDA) Linker Niederrhein die Auszeichnung "Gute Bauten" aus. Diese soll dazu beitragen, die Qualität des Planens und Bauens zu fördern sowie das öffentliche Bewusstsein für gute Architektur und Stadtplanung zu stärken. Dabei wird nicht allein die Leistung der beteiligten Architekten, sondern gleichermaßen auch das verantwortungsvolle Handeln der Bauherren gewürdigt.

Zum Auszeichnungsverfahren sind Bauwerke, Gebäudegruppen und städtebauliche Anlagen jeglicher Nutzung zugelassen, die nach dem Stichtag 30. Juni 2014 fertiggestellt wurden. Der Einzugsbereich umfasst den gesamten linken Niederrhein mit den Städten und Kreisen Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Kleve sowie Wesel (linksrheinisch). Eine unabhängige Jury vergibt Auszeichnungen und Anerkennungen für Architekten und Bauherrn in Form einer Plakette für das Bauwerk und einer Urkunde.

Die Arbeiten werden in einer Broschüre dokumentiert und öffentlich ausgestellt. Die mit dem Preisrang "Auszeichnung" versehenen Arbeiten werden für die Teilnahme am "Architekturpreis Nordrhein-Westfalen" nominiert. An diesem Wettbewerbsverfahren interessierte Architekten und Bauherrn müssen ihre Arbeiten bis zum 30. Oktober einreichen. Die Auszeichnungen und Anerkennungen werden voraussichtlich am 1. Dezember von der Jury vergeben. Der Teilnahmeantrag ist ab sofort beim BDA Linker Niederrhein, c/o Philipp von der Linde Architekt BDA, Am Nierspark 24, 47608 Geldern, Telefon 02831 1330995, E-Mail: tw@vonder-Linde-architekten.de, zu stellen. Pro teilnehmende Arbeit ist eine Gebühr von 150 Euro zu überweisen.

(RP)
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