Viersen Jetzt über Änderungen beim Wohngeld informieren

Viersen · Seit dem 1. Januar ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Die Tabellenwerte steigen um rund 39 Prozent. Bei den Miethöchstbeträgen gilt für Viersen eine Anhebung um 18 Prozent. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Veränderungen, etwa bei den Freibeträgen für Alleinerziehende und beim Erwerbseinkommen von Kindern.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Zahl der Haushalte, die Wohngeld erhalten können, von rund 540.000 auf knapp 870.000 steigt. Mehr als 300.000 Haushalte, die gegenwärtig kein Wohngeld bekommen, werden dann erneut einen Anspruch haben.

Zugleich erhöht sich das Wohngeld für viele Haushalte. Für die Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld erhalten und deren Bescheid über den 1. Januar 2016 hinaus gilt, wird das Wohngeld automatisch geprüft. Ergeben sich Änderungen, verschickt die Verwaltung einen neuen Bescheid.

Wer sich über Wohngeld informieren will, kann dies bei der Wohngeldstelle der Stadt Viersen im Rathaus Bahnhofstraße montags, mittwochs und freitags, jeweils zwischen 8 und 12 Uhr, tun. Telefonisch sind die Mitarbeiter ebenfalls zu erreichen. Die Zuständigkeiten sind nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der Antragsteller zugeordnet: Ruf 02162 101410 für die Buchstaben A bis F, L, J; Ruf 02162 101441 für G, H, K; Ruf 02162 101409 für R, S , U, M; 02162 101403 und -101408 für I, N bis Q, T, V bis Z.

(kai)
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