Lebensmittelkontrollen im Kreis Viersen Jede 13. Kontrolle fördert Ekliges zutage

Kreis Viersen · Im vergangenen Jahr hat die Lebensmittelüberwachung des Kreises Viersen knapp 4400 Kontrollen durchgeführt. In 275 Fällen gab's etwas zu beanstanden. Künftig sollen die Betriebe die Kosten für die Untersuchungen selbst bezahlen.

Ekel-Funde der Lebensmittelkontrolleure
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Ekel-Funde der Lebensmittelkontrolleure

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Foto: Kreis Mettmann

272 Bußgeldverfahren, drei Anzeigen bei der Polizei - das ist die Bilanz der Lebensmittelüberwachung des Kreises Viersen fürs Jahr 2015. Insgesamt knapp 4400 Kontrollen haben die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im vergangenen Jahr durchgeführt. Zieht man die 833 Nachkontrollen ab, hatten die Prüfer in 7,2 Prozent der Fälle etwas zu beanstanden - das ist in jedem 13. Fall.

"64 Kontrollen gab es wegen Verbraucherbeschwerden", berichtet Benedikt Giesbers von der Pressestelle des Kreises. Deutlich häufiger - nämlich 3150 Mal - rückten die Prüfer von sich aus aus, nach Plan. Betriebe, die in der Vergangenheit auffällig waren, werden häufiger kontrolliert als Unternehmen, bei denen die Kontrolleure in der Vergangenheit nichts zu beanstanden hatten. "Insgesamt 1896 Proben haben unsere Mitarbeiter im vergangenen Jahr genommen", berichtet Giesbers - 84 von ihnen wurden beanstandet. Allerdings hatten daran nicht immer Unternehmen aus dem Kreis Viersen schuld. "In 68 Fällen erfolgte die Weiterleitung an die für den Hersteller zuständige Behörde, da der Herstellerbetrieb außerhalb des Kreises Viersen sitzt", so der Kreis-Sprecher. In 16 Fällen leiteten die Kontrolleure ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Nun aber ändert sich für die Gastronomiebetriebe im Kreis Viersen das gesamte Verfahren. Für die regelmäßigen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung fallen nämlich ab sofort Gebühren für die Betriebe an. "Bisher hat der Verbraucher die Kontrollen über seine Steuern finanziert", sagt der zuständige Dezernent des Kreises Viersen, Thomas Heil. Nach einem Beschluss der EU und einer entsprechenden Gesetzesänderung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt nun der Unternehmer die Kosten. "Am 14. Mai ist die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Kraft getreten, die eine Erhebung von Gebühren für regelmäßige amtliche Kontrollen in der Lebensmittel- und der Futtermittelüberwachung vorsieht", so Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Das entlastet den Steuerzahler.

Um kleine und mittlere Betriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Imbisse und Restaurants nicht unangemessen zu belasten, führte der Kreis Viersen eine Staffelung der Gebühren ein: Dauert eine Kontrolle bis zu einer Stunde vor Ort, wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 57 Euro plus einer pauschalen Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro erhoben.

Bei umfangreicheren Kontrollen, die vor Ort mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen, ist ein zusätzlicher Gebührenanteil fällig. Der richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die Kontrolle sowie nach der Vorbereitungs-, Fahrt-, Warte- und Nachbereitungszeit.

"Der Unternehmer kann die Höhe anfallenden Gebühren indirekt beeinflussen", betont Theißen. Gut geführte Betriebe werden nicht nur seltener kontrolliert. Zudem erfordern die Kontrollen dort laut Theißen auch weniger Zeitaufwand. In die Risikobewertung fließen unter anderem die Einhaltung der Hygiene-, Kennzeichnungs- und sonstigen Rechtsvorschriften sowie Betriebsbesonderheiten wie Bauzustand, Art des Lebensmittelunternehmens oder die Produktpalette ein.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schaffe zurzeit personelle und technische Strukturen, um die Gebührenbescheide zu bearbeiten. Die ersten Bescheide sollen im Anschluss verschickt werden. Sofern in Ausnahmefällen Anrecht auf eine Gebührenfreiheit besteht oder Gebührenbefreiung eingeräumt werden könnte, wird dies vorab geprüft.

(mrö)
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